Kind, Jugend und Familie

 

Aufgabengebiete:

  1. Vollzug des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Achtes Buch Sozialgesetzbuch
    • kommunale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen , Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    • Förderung der Erziehung in der Familie und von Kindern in Tageseinrichtungen, Tagespflege
    • Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige
    • vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
    • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
    • Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
    • Beurkundung und Beglaubigung, vollstreckbare Urkunden
    • Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
    • Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelt- und Qualitätsentwicklung
    • Vorbereitung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
  2. Koordinierende Kinderschutzstelle
  3. Fach- und Ressourcenplanung
  4. Kindertageseinrichtungen
    • aufsichtliche Maßnahmen
    • Fachaufsicht und Fachberatung
    • Betriebserlaubnisverfahren
    • Bedarfsplanung
    • kindbezogene Förderung
    • Organisation der Tagespflege
  5. Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
    • Vollzug des OWIG
    • Jugendschutzkontrollen
    • Beratung und Information
    • Mitwirkung bei Verfahren nach dem Gaststättengesetz und des Jugendarbeitsschutzes
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
  6. Unterhaltsvorschuss
  7. Adoptionsvermittlungsstelle (gemeinsam mit Stadt und Landkreis Augsburg)

Elisabeth Gresham

Verwaltung Kommunale Angelegenheiten - Leitung & Aufgaben
08251/92-278
08251/92-192

Kerstin Nahrwold

Stellvertreterin Kommunale Angelegenheiten - Leitung & Aufgaben
08251/92-133
08251/92-192

Markus Haberle

Stellvertreter Kommunale Angelegenheiten
08251/92-275
08251/92-192

Melanie Gerbl

08251/92-3424
08251/92-192

Michael Siegwarth-Leithner

08251/92-493
08251/92-192

Nadine Kopp

Sachgebietsleitung Leitung und Verwaltung
08251/92-136
08251/92-192

Sandra Kolb

08251/92-4733
08251/92-192

wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe

Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:

  • Vollzeitpflege
  • Heimunterbringung
  • Heilpädagogische Tagesstätte
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Mutter-Kind-Einrichtungen
  • Unterbringung in Notsituationen
  • Eingliederungshilfen
  • unbegleitete Minderjährige

Alexander Hofmann

Gruppenleiter wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe
08251/92-354
08251/92-192

Anna Prokop

08251/92-1501
08251/92-192

Anna-Katharina Treffler

08251/92-132
08251/92-192

Lisa Breitsameter

08251/92-4964
08251/92-192

Marleen Steppich

unbegleitete Minderjährige
08251/92-127
08251/92-192

Martina Büchl

Widerrufe im Waffen- und Sprengstoffwesen, Widersprüche Feuerwehrwesen, Unterbringungen nach BayPsychKHG, Kaminkehrerrecht, Versammlungsrecht
08251/92-2057
08251/92-184

Petra Bichlmaier

08251/92-2182
08251/92-192

Severine Duesberg

08251/92-360
08251/92-192

Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:

  • Übernahme von Gebühren für Kindergärten, Krippen, Horte
  • Übernahme von Gebühren für Tagespflege

In fast allen Fällen werden dabei die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Sie haben Interesse an einer Tagespflegestelle?

Vermittlung von Tagespflegestellen, Fortbildung, Qualifizierung

  • Angelika Kastner
    Konradinstrasse 4
    86316 Friedberg
    Tel. 08251/92-4884
    Fax 08251/92-4888
  • Agnes Pielka-Eickenbusch
    Konradinstrasse 4
    86316 Friedberg
    Tel. 08251/92-4885
    Fax 08251/92-4888

Möchten Sie ein persönliches Gespräch?

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!

Andrea Hugl

08251/92-254
08251/92-192

Maria Barz

08251/92-277
08251/92-192

Petra Wohlmuth

08251/92-413
08251/92-192

Förderung und Hilfen

Die pädagogische Jugendhilfe des Jugendamtes gliedert sich in einzelne Fachbereiche, die durch unterschiedliche thematische Aufgabenschwerpunkte und Zuständigkeiten gekennzeichnet sind.

Jasmin Großhauser

Pädagogische Jugendhilfe
08251/92-168
08251/92-192

Aufgabengebiet

  • Beratung und Betreuung von Familien in Problemsituationen
  • Vermittlung von Hilfsangeboten wie zum Beispiel
    • Beratungsstellen
    • Heilpädagogische Tagesstätte
    • Sozialpädagogische Familienhilfe
    • Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen

Wer ist für mich zuständig?

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Anja Maget

Hilfen zur Erziehung
08251/92-293
08251/92-4883

Carmen Westkämper

Hilfen zur Erziehung
08251/92-499
08251/92-192

Daniela Sobottka

08251/92-1708
08251/92-192

Elisabeth Hofstetter

08251/92-4734
08251/92-192

Frederike Jakob

08251/92-1702
08251/92-192

Imke Ebel

Hilfen zur Erziehung
08251/92-135
08251/92-192

Viktoria Felber

Hilfen zur Erziehung
08251/92-1233
08251/92-192

gem. § 35 a für Kinder, Jugendliche und Volljährige mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Aufgabengebiet

  • Beratung und Ermittlung des Unterstützungsbedarfes
  • Vermittlung von Hilfsangeboten auf der Grundlage eines Gutachtens nach § 35 a SGB VIII in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen

Wer ist für mich zuständig?

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Angela Dömling

08251/92-157
08251/92-192

Antje Hochfeld

Eingliederungshilfe
08251/92-176
08251/92-192

Paula Deufel

08251/92-471
08251/92-192

Aufgabengebiete

  • Werbung und Qualifizierung von Pflegeeltern
  • Überprüfung der Eignung von Bewerbern
  • Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Begleitende Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und Pflegefamilien
  • Durchführung von Adoptionsverfahren
  • Mitwirkung bei Stiefeltern- und Auslandsadoptionen
 
 

Informationen rund um Pflegekinder und Adoption

 

Es gibt Kinder, die aus den verschiedensten Gründen für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Aus diesem Grund sucht das Jugendamt Familien, die bereit sind junge Menschen im Alter von 0 bis 18 Jahren für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer bei sich aufzunehmen.

Die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Pflegekinderwesen, Frau Glöckner und Frau Stief, stehen Ihnen bei Interesse an einem Pflegekind gerne für Fragen zur Verfügung.

Bei Fragen rund um das Thema Pflegegeld, Zuschüsse und Beihilfen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ gerne zur Seite.

Für Bewerber und Bewerberinnen bietet das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg unter anderem:

  • Allgemeine und persönliche Beratung:

    Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen jeder Zeit telefonisch oder auch persönlich an uns wenden. Alle drei bis vier Monate erhalten Sie von uns unsere „Pflegeelternzeitung“ mit interessanten Artikeln zum Thema Pflegekinder.

  • Informationsveranstaltungen:

    Wir informieren Sie regelmäßig über Veranstaltungen, die für Sie als Pflegeeltern interessant sein könnten. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern bieten auch wir selbst immer wieder Informationsveranstaltungen und Fachvorträge rund um das Thema Pflegekinder an.

  • Vorbereitungsseminare:

    Wir planen, Sie durch Vorbereitungsseminare gezielt auf Ihre Aufgaben als zukünftige Pflegeeltern vorzubereiten.

  • Pflegeelterngruppen:

    Hierbei handelt es sich um informelle, freiwillige Treffen der Pflegeeltern, die einem gegenseitigen Austausch dienen sollen.
    Jeden zweiten Monat findet beispielsweise unser Pflegeelternfrühstück in der Außenstelle in Friedberg statt. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis ohne vorherige Anmeldung.

Das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg sucht ständig neue Pflegeeltern.

Es kann aber unter Umständen trotzdem lange dauern, bis in Ihre Familie ein Kind vermittelt wird.

Der folgende Abschnitt informiert Sie darüber, was Sie tun müssen, damit wir Ihnen ein Pflegekind vermitteln können.

Der erste Schritt zum Pflegekind:

Die erste Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt

Sie interessieren sich für ein Pflegekind?

Rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns vorbei und vereinbaren einen Termin zu einem ersten Gespräch mit uns.

Der zweite Schritt zum Pflegekind:

Das Erstgespräch im Jugendamt

In einem unverbindlichen Gespräch erklären wir Ihnen was es mit dem Pflegekinderwesen auf sich hat, beantworten Ihre Fragen und klären Sie über die notwendigen Formalitäten auf. Sie erhalten von uns zwei Fragebögen und einen Vordruck des ärztlichen Untersuchungsbogens, die Sie mit nach Hause nehmen.

Der dritte Schritt zum Pflegekind:

Fragebögen, ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis

Sie füllen in Ruhe zu Hause die Fragebögen zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Vorstellungen und Wünschen in Bezug auf das Pflegekind aus. Dabei gibt es keine richtigen und falschen Antworten.
Diese Fragebögen lassen Sie uns zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis von allen in Ihrem Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren, den von Ihrem Hausarzt ausgefüllten ärztlichen Untersuchungsbogen und einem Einkommensnachweis zu kommen.

Der vierte Schritt zum Pflegekind:

Der Hausbesuch

Nachdem wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch bei Ihnen zu Hause. Beim Hausbesuch achten wir in erster Linie darauf, dass in ihrem Haushalt ausreichend Platz für ein Pflegekind vorhanden ist und dass, das Pflegekind in einer angenehmen Atmosphäre aufwachsen kann.

Der fünfte Schritt zum Pflegekind:

Die Vermittlung eines Pflegekindes

Sobald wir für ein Pflegekind eine Familie suchen, das in Ihre Familie passen könnte, nehmen wir zu Ihnen Kontakt auf und halten mit Ihnen Rücksprache, ob Sie sich die Aufnahme des betreffenden Kindes in Ihre Familie vorstellen könnten.

Sollten Sie sich für die Aufnahme des Kindes entscheiden, begleiten wir Sie beim Erstkontakt. Bei Fragen, Problemen und Wünschen stehen wir für Sie während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses zur Verfügung.

Pflegefamilien nehmen Kinder auf, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Familie nach ihren Bedürfnissen versorgt werden können.

Auch Alleinerziehende, unverheiratete Paare oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Mit der Aufnahme eines Pflegekindes kommen auf Pflegeeltern eine Reihe von Aufgaben und Pflichten zu, die nicht immer einfach sind. Das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg achtet daher vor der Vermittlung eines Pflegekindes darauf, dass die künftigen Pflegeeltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der folgende Abschnitt erläutert, was das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg von seinen Pflegeeltern erwartet:

  • Pflegeeltern sollen für ihre Pflegekinder liebevolle, verlässliche Bezugspersonen sein, die sie versorgen, im alltäglichen Leben unterstützen und auf ihre Bedürfnisse und Probleme eingehen. Da viele Pflegekinder bereits eine Reihe schlimmer Erfahrungen gemacht haben, erfordert die Aufnahme eines Pflegekindes besonderes pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse.
  • Pflegeeltern müssen ein gesichertes Einkommen haben, um die Versorgung des Pflegekindes gewährleisten zu können.
  • Pflegekinder haben in der Regel eine Herkunftsfamilie. Die leiblichen Eltern haben einen Rechtsanspruch auf persönlichen Umgang mit dem Kind, Besuchskontakte werden durch Absprache mit dem Jugendamt geregelt. Für das Pflegekind wird die Herkunftsfamilie immer ein wichtiger Teil seines Lebens sein. Die Pflegeeltern müssen daher bereit sein, die Herkunftsfamilie ihrer Pflegekinder zu akzeptieren, zu tolerieren und den Pflegekindern Kontakte zu ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.
  • Das oberste Ziel einer Unterbringung in einer Pflegefamilie ist in der Regel die Rückführung in die Herkunftsfamilie. Pflegeeltern müssen sich diesem Ziel stets bewusst sein und auch bereit dazu sein, zu dessen Verwirklichung beizutragen.
  • Pflegeeltern müssen bereit dazu sein, mit dem Jugendamt und den zuständigen Mitarbeiter zusammen zu arbeiten.
  • Pflegeeltern sollen sich für Qualifizierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Vorträge, Fortbildungen usw. interessieren.
Eigenes Zimmer:
Muss ich dem Pflegekind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen?

Nein, das Pflegekind muss nicht zwingend über ein eigenes Zimmer verfügen. Allerdings muss in Ihrem Haushalt ausreichend Platz, so wie ein fester Schlafplatz für das Pflegekind vorhanden sein.

 
Kindergeld:
Steht mir für das Pflegekind Kindergeld zu?

Ja, laut dem Gesetz stehen Pflegepersonen für ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches Band verbunden sind, Kindergeld zu. Ein Teil des Kindergeldes wird jedoch auf das Pflegegeld angerechnet.

 
Krankenversicherung:
Wo ist mein Pflegekind krankenversichert?

Pflegekinder können bei der Herkunftsfamilie mit krankenversichert sein, oder bei ihren Pflegeeltern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. In Ausnahmefällen können Pflegekinder durch das Jugendamt krankenversichert werden.

 
Pflegegeld:
Wie viel Pflegegeld bekomme ich für das Pflegekind?

Wie viel Pflegegeld Sie letztendlich genau für Ihr Pflegekind erhalten, können Sie bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe erfragen.
Die nachfolgende Tabelle soll nur ein Anhaltspunkt sein, wie hoch das Pflegegeld i. d. R. ist.

0 bis vollendetes 6. Lebensjahr –  701 €
7 bis vollendetes 12. Lebensjahr – 795 €
Ab 13. Lebensjahr – 919 €
 
Urlaub:
Darf ich mit dem Pflegekind in den Urlaub ins Ausland fahren?

Ja, Sie dürfen das Pflegekind an familienüblichen Unternehmungen beteiligen. Hierzu zählen u.a. Reisen im In- und Ausland.

Florian Hauser

Hilfen zur Erziehung
08251/92-279
08251/92-192

Katrin Bauer

Pflegekinder
08251/92-294
08251/92-192

Lisa Alber

08251/92-359
08251/92-192

Marina Wolframm

Pflegekinder
08251/92-284
08251/92-192

Sebastian Schramm

Pflegekinder
08251/92-387
08251/92-192

Adresse

Konradinstr. 4
86316 Friedberg

Aufgaben

  • Koordination Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Entwicklung neuer Kooperationen von Jugendhilfe und Schule
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Jugendschutz bei Veranstaltungen
  • Beratung der Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit und Jugendbeteiligung
  • Beratung der Jugendbeauftragten und offenen Jugendarbeit im Landkreis
  • Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften in der Jugendarbeit
  • Jugendschutz §72a – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
 
 

Aufgabengebiet

 

 

 

 

Aufgabengebiet

  • Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, bei Trennung und Scheidung sowie des Umgangsrechts

Wer ist für mich zuständig?

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Andrea Vetter

08251/92-4836
08251/92-192

Jessica Kneißl

08251/92-130

Aufgaben

  • Einbringen von pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten in das Jugendgerichtsverfahren
  • Ansprechpartner für Jugendliche und Heranwachsende 

Wer ist für mich zuständig?

Hier anschauen

Möchten Sie ein persönliches Gespräch?

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!

Alois Scheicher

08251/92-290
08251/92-4883

Nadine Wolinski

08251/92-273
08251/92-4883

Sie finden uns in der Steubstraße 6 (3. OG) in Aichach.

Fax: 08251/92-4879

Anja Hermann

Unterhaltsvorschuss K - Or
08251/92-4872
08251/92-4879

Elisabeth Meinzer

Teamleitung
08251/92-111
08251/92-4879

Franziska Bichlmeier

Os - Z
08251/92-4878
08251/92-4879

Luise Rister

A - En
08251/92-4868
08251/92-4879

Volker Hörmann

Unterhaltsvorschuss Ep - J
08251/92-4876
08251/92-4879

Aufgaben

  • Führung von Beistandschaften für allein erziehende Elternteile
  • Beratung und Unterstützung bei der Feststellung von Vaterschaften, der Durchsetzung von
    • Unterhaltsansprüchen sowie bei gemeinsamen Sorgeerklärungen
    • Beurkundungen und Beglaubigungen des Jugendamtes

Elisabeth Kosack

Beistandschaft Buchstaben M - Z
08251/92-134
08251/92-192

Gerlinde Raab

Beistandschaft Buchstaben A - F und L
08251/92-274
08251/92-192

Katharina Glas

Beistandschaft Buchstaben G - K
08251/92-1151
08251/92-192

Theresia Kreutmeier

Verwaltung Beistandschaft
08251/92-156
08251/92-192

Fachkräfte gesucht

Auch im Landkreis Aichach-Friedberg werden Fachkräfte für die Kindertagesstätten gesucht. Hier finden Sie eine Auflistung der aktuell freien Stellen.

 

Affing

Kommunale Kindertageseinrichtungen

 

Aichach

Städtische Kindertageseinrichtungen

 

Aindling

Kath. Kirchenstiftung St. Martin

 
 

Friedberg

ekita.net gGmbH

Evang. Kindertagesstätten

Stadtpfarramt St. Jakob maj. Friedberg

Kath. Kindertagesstätte
St. Georg Stätzling

Stadtpfarramt St. Jakob maj. Friedberg

Kath. Kindergarten Derching

Stadtpfarramt St. Jakob maj. Friedberg

Kath. Kinderhaus Wulfertshausen

Kath. Kirchenstiftung St. Michael

Kinderhaus Heilige Familie Ottmaring

 

Kissing

Evang.-Luth. Emmausgemeinde Kissing

Kindertagesstätte
Spielburg Kissing

Evang.-Luth. Emmausgemeinde Kissing

Kinderhaus
Spielarche Kissing

 

Mering

Kommunale Kindertageseinrichtungen

 

Pöttmes & Baar

Kommunale Kindertageseinrichtungen

 
 

KiTa-Zentrum St. Simpert

Kath. Kindertageseinrichtungen im Bistum Augsburg

 

Das Landratsamt ist am Freitag geschlossen

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