KFZ und Verkehr

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ein Kfz führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis (Führerschein).

Terminvereinbarung

Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin kann online auf der Homepage des Landratsamtes vereinbart werden

Hier können Sie einen Termin vereinbaren

FAQ Führerscheinstelle

Viele Fragen zur Arbeit der Führerscheinstelle werden hier in den FAQs der Führerscheinstelle beantwortet

Es ist möglich folgende Anträge online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkraichachfriedberg/ zu beantragen:

  • Antrag internationaler Führerschein
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
  • Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis
  • Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis
  • Umtausch Altfahrerlaubnis
  • Umtausch EU-Kartenführerschein
  • Verlängerung allgemeine Fahrerlaubnis

 

Alternativ kann dieser Antrag weiterhin schriftlich gestellt werden.

Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. Danach sind zuerst die grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe. Die genauen Fristen sind hier einzusehen:

Vor 1999 ausgestellte Führerscheine (Papierführerscheine)

  • Geburtsdatum vor 1953  Umtausch bis 19.01.2033
  • Geburtsdatum 1953 bis 1958  Umtausch bis 19.01.2022
  • Geburtsdatum 1959 bis 1964  Umtausch bis 19.01.2023
  • Geburtsdatum 1965 bis 1970  Umtausch bis 19.01.2024
  • Geburtsdatum 1971 und jünger  Umtausch bis 19.01.2025

 

Von 1999 bis 18.01.2013 ausgestellte Führerscheine (alte Kartenführerscheine)

  • Ausstellungsjahre 1999 bis 2001  Umtausch bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004  Umtausch bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahre 2005 bis 2007  Umtausch bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 ➜ Umtausch bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 ➜ Umtausch bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 ➜ Umtausch bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 ➜ Umtausch bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 ➜ Umtausch bis 19.01.2033

1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
2. Senden Sie Ihren alten Führerschein an die Behörde. Das entsprechende Formblatt erhalten Sie am Ende des Onlineantrages.
3. Die Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und Sie nach erfolgter Bearbeitung informieren.
4. Zeitgleich wird Ihr Auftrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
5. Der Druck Ihres Führerscheins in der Bundesdruckerei dauert ca. 4 Wochen.
6. Für die Zustellung haben Sie folgende Optionen:

a. Direkte postalische Zustellung durch die Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause.
b. Abholung bei der Behörde. Hierfür können Sie online einen Termin buchen.

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Unterschriftsleistung
  • Scan/Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Scan/Kopie des bisherigen Papierführerscheins (Altführerschein)

Bei Zusatzantrag für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Fahrerlaubnisklasse T):

  • Nachweis Erfordernis Fahrerlaubnisklasse T (Land-/Forstwirtschaft)

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und Ihr neuer Führerschein bestellt wurde, erhalten Sie eine Kostenrechnung für die Bearbeitung Ihres Antrages. Der Führerschein wird Ihnen dann – je nachdem ob Direktversand oder Abholung vor Ort beantragt wurde – zugeschickt oder Sie werden mit einem separaten Schreiben über die Abholung informiert.

Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 32,82 € inklusive Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei. Bei Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde belaufen sich die Kosten auf 26,50 €. Bei der Beantragung weiterer Eintragungen oder Dienstleistungen fallen weitere Kosten an.

Ihr alter Führerschein wird regulär entwertet und vernichtet. Auf Wunsch kann der alte Führerschein jedoch auch entwertet und wieder ausgehändigt werden.

Ja – an der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Die alten Fahrberechtigungen werden lediglich in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre Führerscheindaten. Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aichach-Friedberg wohnhaft sind, kann es erforderlich sein, dass Sie diese bei der Beantragung des Pflichtumtausches bei der jetzt für Sie zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Die Karteikartenabschrift können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Pietschmann unter folgender Email-Adresse beantragen: heike.pietschmann@lra-aic-fdb.de

Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname
  • frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
  • Vorname (alle Vornamen angeben)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Aktuelle Adresse
  • Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde falls die Karteikartenabschrift direkt an die Behörde geschickt werden soll

Die Karteikartenabschrift wird dann kostenfrei per Post zugestellt.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstel-lung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten über die Durchführung eines psychologischen Testverfahrens eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) (ab Vollendung des 50. Lebensjahrs)
  • behördliches Führungszeugnis, welches an das Landratsamt Aichach-Friedberg adressiert ist (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung kann über Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt in der Führerscheinstelle erfolgen.

Seit dem 23.05.2021 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintra-gung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • 5 Bescheinigungen über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (entweder in Papierform oder hinterlegt im Berufskraft-fahrerqualifikationsregister)

Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis: bis zu 6 Wochen
Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins (Pflichtumtausch): bis zu 3 Monate
Antrag auf Verlängerung/Ersatz/FQN/FGB: bis zu 6 Wochen
Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: mindestens 6 Wochen

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Bearbeitungszeiten nur die ungefähre Dauer darstellen und es zu Abweichungen kommen kann. Zudem kann die Bearbeitungszeit nur bei vollständig eingereichten Unterlagen eingehalten werden.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und der Prüfauftrag an die Prüfstelle versendet wurde, informieren wir Sie hierüber in einem Schreiben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch eine Kostenrechnung für die Bearbeitung Ihres Antrages.

Falls Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Ihren Termin können Sie bequem hier online buchen

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

Die Antragstellung muss in der Regel persönlich erfolgen, da u. a. die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird.

Die Führerscheinabholung kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern diese eine Vollmacht (hierfür gibt es keine spezielle Vorlage) vorlegen und sich mit eigenem Ausweis identifizieren kann sowie alle erforderlichen Unterlagen (z. B. alter Führerschein, Prüfbescheinigung etc.) vorliegen.

Sie dürfen auch noch 3 Monate nach Ihrem 18 Geburtstag im Inland weiterhin Kraftfahrzeuge führen. Ab Ihrem 18. Geburtstag dann auch ohne Begleitpersonen.

Bei Fahrten außerhalb der EU ist oftmals neben dem deutschen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • nationaler EU-Kartenführerschein
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Wie kann ich den Antrag stellen?

Wie kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie schriftlich in der Führerscheinstelle stellen oder den Antrag unter https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2021/05/antrag_international.pdf selbst ausfüllen und per Post an die Führerscheinstelle senden.

Wie ist der Ablauf?

Der Internationale Führerschein wird termingerecht vor Reisebeginn ausgestellt und mit Kostenrechnung zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Welche Gebühren werden fällig?

Die Gebühren belaufen sich auf 16,00 €.

Achtung: Falls Sie noch im Besitz eines grauen oder rosaroten Führerscheins sind, müssen Sie diesen Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
2. Senden Sie ein biometrisches Lichtbild an die Behörde. Das entsprechende Formblatt erhalten Sie am Ende des Onlineantrages.
3. Die Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und Sie nach erfolgter Bearbeitung informieren.
4. Für die Zustellung haben Sie folgende Optionen:

a. Direkte postalische Zustellung durch die Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause.
b. Abholung bei der Behörde. Hierfür können Sie online einen Termin buchen.

Online-Führerscheinanträge

Es ist möglich folgende Anträge online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkraichachfriedberg/ zu stellen:

  • Antrag internationaler Führerschein
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
  • Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis
  • Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis
  • Umtausch Altfahrerlaubnis
  • Umtausch EU-Kartenführerschein
  • Verlängerung allgemeine Fahrerlaubnis

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle bis 18. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine in einen auf 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bis wann muss umgetauscht werden?

Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. Danach sind zuerst die grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe. Die genauen Fristen sind hier einzusehen: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/fe_klassen_inhalt.html

Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre Führerscheindaten. Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aichach-Friedberg wohnhaft sind, kann es erforderlich sein, dass Sie diese bei der Beantragung des Pflichtumtausches bei der jetzt für Sie zuständigen Behörde vorlegen müssen. Die Karteikartenabschrift können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Pietschmann unter folgender Email-Adresse beantragen: heike.pietschmann@lra-aic-fdb.de . Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname
  • frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
  • Vorname (alle Vornamen angeben)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Aktuelle Adresse
  • Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde falls die Karteikartenabschrift direkt an die Behörde geschickt werden soll

Die Karteikartenabschrift wird dann kostenfrei per Post zugestellt.

Führerschein 2013

Seit dem 19. Januar 2013 gilt ein grundlegend neues Führerscheinrecht. Völlig neu ist die Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre. Alle Führerscheindokumente, die nach diesem Termin in der Bundesdruckerei hergestellt werden, müssen künftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Biometrische Fotos für den Führerschein

Auch für den Führerschein wurden biometrische Fotos verpflichtend eingeführt. Seit Oktober 2008 können nur noch Führerscheinanträge bearbeitet werden, wenn ein biometrisches Foto beiliegt. Dies gilt auch für Anträge auf Internationale Führerscheine.

Formulare und Informationen

Infobriefe und Formulare rund um die Führerscheinstelle finden Sie hier…..

Welche Unterlagen brauche ich

für meinen Besuch in der Führerscheinstelle? Diese Informationen finden sie hier…..

EU – Führerschein

Umtausch bzw. Umstellung alter Führerscheine in EU – Kartenführerscheine

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
  • Lichtbild

Den Antrag stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt, Führerscheinstelle.

Gebühr: 24,00 €

Hinweis: Im Rahmen der Beantragung des EU-Führerscheins findet im Regelfall keine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen statt. Lediglich wenn im Zuge des Umtauschs die Eintragung der Fahrerlaubnisklasse CE 79 gewünscht wird, ist eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV sowie eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV vorzulegen.

Ersatzführerschein

Bei Verlust, Diebstahl, Abnutzung oder Berichtigung ist ein Ersatzführerschein erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Lichtbild
  • amtliche Bescheinigung der ausstellenden Behörde (Karteikartenabschrift), falls der letzte Führerschein nicht durch das Landratsamt Aichach-Friedberg ausgestellt wurde.

Den Antrag stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt, Führerscheinstelle. In besonderen Einzelfällen können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Gebühr bei Verlust: 34,30 €
Gebühr bei Berichtigung: 31,00 €

Internationaler Führerschein

Bei Fahrten außerhalb der EU, ist oftmals neben dem deutschen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ihren nationalen EU-Kartenführerschein
  • 1 Passfoto

Den Antrag können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, der Zulassungsstelle in Friedberg oder der Führerscheinstelle in Aichach stellen.

Falls Sie den Antrag nicht in Aichach stellen, wird Ihnen der Internationale Führerschein per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer:

Seit dem 01.09.2002 können internationale Führerscheine nur noch auf der Grundlage eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Sofern dieser noch nicht vorliegt, müssen beide Antragsverfahren parallel laufen.

Falls Sie also noch im Besitz eines grauen oder rosaroten Führerscheins sind, müssen Sie ca. vier Wochen Bearbeitungszeit einkalkulieren, da dieser Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.

Sie haben jedoch die Möglichkeit das Umtauschverfahren zu beschleunigen, wenn Sie eine Expressbearbeitung (Mehrkosten 22,– €) beantragen. Beim Expressverfahren beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 Tage.

Der Internationale Führerschein wird immer termingerecht vor Reisebeginn ausgestellt und mit Kostenrechnung zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühr: 16,00 €

Weitere Informationen zum EU – Führerschein finden Sie unter

Ihren Punktestand können sie kostenfrei abfragen unter

 

Die Bearbeitung der Führerscheinanträge ist nach Familiennamen auf die Mitarbeiter verteilt. Wenden Sie sich bitte an den für Ihren Nachnamen zuständigen Mitarbeiter!

 

 

Eva-Maria Müller

08251/92-4816
08251/92-363

Hedwig Deißer

08251/92-252
08251/92-363

Heike Pietschmann

08251/92-166
08251/92-363

Lea Bayer

08251/92-107
08251/92-363

Martha Sitzmann

08251/92-4633
08251/92-363

Michaela Metzger

08251/92-230
08251/92-363

 

Punkte nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem:

Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem und dem Fahreignungsregister (FAER) finden Sie hier:

Sandra Schwangler

08251/92-224
08251/92-363

Beate Arzberger

08251/92-260
08251/92-363

Marleen Mittring

Stellvertreterin Führerscheinwesen
08251/92-109
08251/92-363

Monika Straßer

08251/92-4406
08251/92-363

Sandra Schwangler

08251/92-224
08251/92-363

Stephanie Stangl

08251/92-229
08251/92-363

Marleen Mittring

Stellvertreterin Führerscheinwesen
08251/92-109
08251/92-363

Sie möchten

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Dann sind Sie hier genau richtig. Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen am PC wahrzunehmen.

Weitere Informationen und Links rund um die Zulassungsstellen

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens, ist es uns leider nicht immer möglich Ihren Anruf entgegen zu nehmen.
Sie können uns gerne allgemeine Fragen oder Rückrufwünsche per E-Mail mitteilen.

im Landratsamt in Aichach

 

Münchener Str. 9
86551 Aichach
Parkplatz vor dem Hause
Zugang: Haupteingang, Münchener Straße
Warteraum vor Zimmer 73
Telefonnummer Zulassungsstelle Aichach: tel:08251/92-222

Anfahrt zum Amtsgebäude in Aichach hier…

Informationen der Zulassungsstelle

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens, ist es uns leider nicht immer möglich Ihren Anruf entgegen zu nehmen.
Sie können uns gerne allgemeine Fragen oder Rückrufwünsche per eMail mitteilen.

zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de

 

Annemarie Krug

08251/92-4632
08251/92-3985

Birgit Lorenz

Sachgebietsleiterin Zulassungswesen
08251/92-453
08251/92-466

Gabriele Moser

08251/92-124
08251/92-3985

Ines Späth

08251/92-456
08251/92-3985

Muersel Franke

08251/92-467
08251/92-3985

Ulrike Naber

08251/92-227
08251/92-3985

Ute Spindler

08251/92-455
08251/92-3985

Ludwigstr. 39,
86316 Friedberg
Parken: Tiefgarage Ost
Zugang: Über die Tiefgarage Ost (Aufzug)
oder neben der Buchhandlung
1. Obergeschoss
Telefonnummer Zulassungsstelle Friedberg 08251/92-451

Anfahrt zur Zulassungsstelle in Friedberg hier…

Informationen der Zulassungsstelle

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens, ist es uns leider nicht immer möglich Ihren Anruf entgegen zu nehmen.
Sie können uns gerne allgemeine Fragen oder Rückrufwünsche per eMail mitteilen.

zulassungsbehoerde.friedberg@lra-aic-fdb.de

Alexandra Lilla

08251/92-461
08251/92-466

Alina Johne

08251/92-458
08251/92-466

Birgit Lorenz

Sachgebietsleiterin Zulassungswesen
08251/92-453
08251/92-466

Claudia Bahro

Gruppenleiterin
08251/92-409
08251/92-466

Manuela Rieger

08251/92-460
08251/92-466

Martina Meisl

08251/92-459
08251/92-466

Nicole Rückert

08251/92-457
08251/92-466

Sabine Maier

08251/92-454
08251/92-466

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Besuch in der Zulassungsstelle

Zulassungsstelle Aichach
Münchener Str. 9
86551 Aichach
zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de
08251 92 222

Zulassungsstelle Friedberg
Ludwigstr. 39
86316 Friedberg
zulassungsbehoerde.friedberg@lra-aic-fdb.de
08251 92 451

Das Landratsamt hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag: 07:30 – 12:30 Uhr; 14:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
  • Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr; 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

 

Bitte beachten Sie in unseren Zulassungsstellen Aichach und Friedberg den Annahmeschluss:
Eine Terminvereinbarung ist NICHT notwendig. 

  • vormittags um 12:00 Uhr,
  • Montagnachmittag um 15:30 Uhr,
  • Donnerstagnachmittag um 17:30 Uhr

 

Für die Führerscheinstelle ist eine Terminvereinbarung notwendig, das geht schnell und einfach hier https://t1p.de/ymr4o

 

Bereiche Bauordnung, Bauleitplanung, Denkmalschutz und Technische Bauordnung

Die Öffnungszeiten des Bauamts bis auf Weiteres:
Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr

Für einen Gesprächstermin vor Ort im Landratsamt empfiehlt das Landratsamt dringend, diesen vorher telefonisch zu vereinbaren. Das Landratsamt bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.

 

Ihr Name hat sich geändert:

dies muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • geänderter Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Gebühr: ab 12,00 €

Adressenänderung

Sie sind innerhalb des Landkreises Aichach-Friedberg umgezogen, diese Änderung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • geänderter Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Gebühr: ab 12,00 €

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
  • gegebenenfalls Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
  • gegebenenfalls Vollmacht (pdf)
  • Das Fahrzeug ist uns vorzuführen
  • seit 01.07.2010 ist auch für Ausfuhrkennzeichen ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/ der Halterin bei einem Geldinstitut erforderlich. Hinweis: bei Konto im Ausland ist zwingend die BIC erforderlich

Gebühr: ab 32,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

eines Fahrzeuges

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • bei PKW: evtl. Verwertungsnachweis

Gebühr: 16,80 €

Reservierung als Verbleibskennzeichen

für Kfz mit AIC- oder FDB-Kennzeichen möglich

Dauer: 1 Jahr Gebühr: 2,60 €

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
  • Kennzeichenschilder (neu und alt)

HINWEIS:

  • wenn altes zu erneuerndes Kennzeichenschild noch ohne EURO-Kennung
  • auswärtiges Kennzeichen nach „Umschreibung ohne Halterwechsel“

dann ist immer der komplette Schildersatz zur Erneuerung vorzulegen

Gebühren:

Grundgebühr für Abstempelung 3,20 €

HU-Plakette 0,50 € pro Plakette

Landkreisplakette 1,20 € pro Plakette

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II /Fahrzeugbrief
  • Personalausweis / Pass
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
  • falls vorhanden: Diebstahlsmeldung der Polizei

Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / des Fahrzeugscheines ist vom Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle persönlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen.

Gebühr:

Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I: ab 42,40 €

Service für Zulassungsdienste, Händler und Agenturen

Ihnen und uns liegt viel daran, Wartezeiten bei Zulassungen kurz zu halten. Unterschiedliche organisatorische Abläufe zur Erledigung der Arbeiten für unsere „Großkunden“ und die anderen „Kunden“ bringen uns diesem Ziel näher.

Als Fahrzeughändler/in oder Versicherungsagent/in können Sie die Vorteile unseres „Händlerschalters“ nutzen: Sie geben Ihre Anträge morgens bei uns ohne Wartezeiten ab und nehmen die fertiggestellten Arbeiten später ebenfalls ohne die üblichen Wartezeiten wieder mit. Wir freuen uns über Ihr Interesse daran und möchten Ihnen dazu einige Details aufzeigen:

1. Zuteilung einer Kennzeichenserie

Ihre Nutzung unseres „Händlerschalters“ setzt voraus, dass Sie die jeweiligen Kennzeichen schon in Ihren Antragsunterlagen vermerken. Wir teilen Ihnen dafür vorweg eine Kennzeichenserie zu, aus der Sie für die jeweilige Zulassung auswählen können. Sie ist zahlenmäßig beschränkt auf die voraussichtlich im nächsten halben Jahr für Ihren Betrieb nötigen Kennzeichen und gilt für diesen Zeitraum. Die Vorwegzuteilung der Kennzeichen können Sie rechtzeitig vor Bedarf am „Ausgabeschalter“, Zimmer 026, beantragen. Dafür sind – wie bei allen anderen Zulassungsstellen – je Kennzeichen € 2,60 für die Reservierung zu berechnen. Vor erneuter Zuteilung einer Kennzeichenserie benötigen wir die ausgefüllte Liste mit den ausgegebenen Kennzeichen zurück.

2. Ihre Vorbereitung der Zulassungsanträge

Die jeweils nötigen Unterlagen sind auf unserer Flyer „Welche Unterlagen benötige ich“zusammengefaßt. Ein reibungsloser Ablauf und eine vollständige Bearbeitung sind nur dann gewährleistet, wenn Sie diese Hinweise vollständig und sorgfältig beachten. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Darüber hinaus bitten wir Sie, die aus der Serie ausgewählten Kennzeichen in die jeweilige Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) und auf der Vollmacht einzutragen und anzugeben, ob eine saisonale Zulassung gewünscht wird.

Organisatorische Vorgaben lassen es nicht zu, Ihre Antragsunterlagen bei der Ablieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. So weit uns die Bearbeitung aus derartigen Gründen nicht möglich ist, können wir die gewünschten Arbeiten nach Ihren Ergänzungen erst am nächsten Arbeitstag abschließen.

3. Abgabe Ihrer Anträge

Ihre Unterlagen nehmen wir jeweils

  • von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 10.00 Uhr

ohne vorherige Anmeldung am „Ausgabeschalter“, Zimmer 026, entgegen. Wir empfehlen Ihnen, die Zeit zwischen 7.30 und 9.00 Uhr zu wählen, in der wir erfahrungsgemäß nicht so stark frequentiert werden.

4. Abholung der Fahrzeugpapiere

Zur Abholung Ihrer Unterlagen und Abstempelung der mitgebrachten Kennzeichenschilder sind wir am „Ausgabeschalter“ am

  • Montag und Donnerstag von 14.00 bis 14.30 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch und Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr

für Sie da. Zur gleichen Zeit können Sie die festgesetzten Gebühren in unserer Kasse mit EC-Karte bzw. am Gebührenautomaten bar einzahlen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr – Annahmeschluß 11.00 Uhr
Montag                   14.00 Uhr bis 16.00 Uhr – Annahmeschluß 15.30 Uhr
Donnerstag            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr – Annahmeschluß 17.30 Uhr

Kontakt

Telefon: 08251/92-222
Fax: 08251/92-3985
zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass

Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes ist vom Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle persönlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen. Das Ersatzdokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgefertigt.

Gebühr:

Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II: ab 59,60 €

Datenblatt: 10,50 €

Import eines fabrikneuen Fahrzeuges aus der EU

Erforderliche Unterlagen:

Gebühr:

ab 43,40 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

Hinweise:

Die Vorführung des Neufahrzeuges ist erforderlich.
Die Umsatzsteuererklärung wird für Neufahrzeuge ab 48 ccm, 7,8 KW benötigt.

Verwendungszweck: Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD

 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeit-Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief mit entwerteter Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
  • ggf. Vollmacht (pdf)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung bis zum Ablauf der Zuteilung.
    Haben Sie keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle über Möglichkeit für Fahrt zur Erlangung der Nachweise.

Gebühr: 13,10 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

Hinweise

Das Kurzzeitkennzeichen ist max. 5 Tage gültig und muss nach Ablauf nicht zurückgegeben werden.

Seit dem 01.04.15 werden Kurzzeitkennzeichen von der örtlich zuständigen Zulassungsstelle an den Antragsteller ausgegeben oder der Standort des Fahrzeuges muss hier sein (Nachweis mit Kaufvertrag und bisherigen Fahrzeugpapieren).

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II / deutscher Fahrzeugbrief liegt vor.

 

Erforderliche Unterlagen:

Gebühr:

ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

H – Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Ggfs. bisherige Kennzeichenschilder
  • Ggfs. elektronische Versicherungsbestätigung ( bei stillgelegten Kfz und bei Kfz mit Saisonkennzeichen)
  • Oldtimer – Gutachten gem. § 23 StVZO mit Prüfbericht
  • Ggfs. Vollmacht (pdf)

Ein Oldtimerkennzeichen kann erst 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden. Aus Platzgründen könnte ein Wechsel der Erkennungsnummer nötig sein.

Seit 01.10.2017 auch in Kombination mit Saison möglich.

Das Gutachten gem. § 23 StVZO erhalten Sie nach Vorführung bei einem anerkannten Sachverständigen. Die Kfz-Steuer beträgt für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Kennzeichen pauschal ca. 192,00 € und für Kräder ca. 46,00 €.

Gebühr:

ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Verwendungszweck:

Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahren zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Antrag
  • Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
  • elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    • falls kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, Kaufverträge für den Eigentumsnachweis und die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über folgende technische Daten
      • Fahrzeugart
      • Hersteller
      • Typ
      • Fahrzeug-Ident-Nr.
      • Hubraum (nur bei Krafträdern)
      • Baujahr
      • Achslast (nur bei LKW)
      • zulässiges Gesamtgewicht
  • Ggfs. Vollmacht (pdf)
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer mit Prüfbericht

Gebühr:

ab 153,20 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
10,20 € zusätzlich für jeden weiteren Fahrzeugschein bei nachträglicher Aufnahme

Rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Händler)

Verwendungszweck:

Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Antrag
  • Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
  • elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  • Stellplatznachweis, Nachweis über Kfz-Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen.
  • Ggfs. Vollmacht

Gebühr:

ab 153,20 €
(zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

sind grundsätzlich

 

  • bei allen Zulassungsvorgängen möglich
  • Unterlagen wie bei den jeweiligen Vorgängen genannt
  • elektronische Versicherungsbestätigung mit Eintrag der Saison – Gültigkeit

Gebühr:

ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Gutachten des Sachverständigen mit Prüfbericht
  • bei Wechsel der Fahrzeugart eine elektronische Versicherungsbestätigung

Gebühr:

ab 12,- €

Umkennzeichnung der AIC – Nummern bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
  • Ggfs. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichen
  • Ggfs. Vollmacht (pdf)

Gebühr:

ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)

eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
  • Stilllegungsbescheinigung falls vor dem 01.10.2005 abgemeldet
  • bisherige Kennzeichenschilder bei Kennzeichenwechsel, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • Ggfs. Vollmacht (pdf)
  • Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Gebühr:

Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks:
– Halter und Kennzeichenwechsel ab 26,20 €
– Halterwechsel und Kennzeichenbeibehalt ab 24,20

Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirks:
– mit Kennzeichenwechsel ab 27,60 €
– mit Kennzeichenbeibehalt ab 24,20 €

Erforderliche Unterlagen:

Gem. §15 Abs. 5 FZV ist der Verkauf eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Gebühr:

keine

Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter nach Außerbetriebsetzung

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Abmeldebescheinigung (falls vor dem 01.10.2005 abgemeldet)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • AIC- / FDB – Kennzeichen (wenn reserviert und Eurokennzeichen)
  • Ggfs. Vollmacht (pdf)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Gebühr:

ab 23,00 €

Zulassung auf juristische Personen z.B. GmbH, OHG, AG, e.V. etc.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Handelsregisterauszug bzw.
  • Vereinsregister
  • evtl. Gewerbeanmeldung
  • Ggfs. Vollmacht (pdf)

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

Weitere Infos auf unserem Merkblatt Zulassung auf Firma

Zulassung auf Einzelpersonenfirma

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen ist eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Hauptaufgaben des Bereichs Straßenverkehr sind verkehrsregelnde, verkehrslenkende und verkehrssichernde Maßnahmen zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer zu treffen. Dies betrifft unter anderem, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen sind.

Hinweis:

Bei Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Zulassungswesens

Aufgabengebiete:

  • Genehmigung und Sicherung von Veranstaltungen und Baustellen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
  • Erteilung von Einzel- und Dauererlaubnissen und -genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte.
  • Erteilung von Erlaubnissen und Lizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Straßenverkehrsangelegenheiten (allgemein) nach den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO). Erlass verkehrsrechtlicher Daueranordnungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
  • Taxi- und Mietwagenkonzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Anita Wenhardt

Stellvertreterin Verkehrswesen
08251/92-220
08251/92-363

Birgit Jaksche

08251/92-251
08251/92-363

Hannelore Karadag

08251/92-158
08251/92-363

Heinz Geiling

Sachgebietsleiter Verkehrswesen, Führerscheinwesen
08251/92-221
08251/92-363

Josef Lutterschmid

08251/92-3388
08251/92-363

Tamara Zimpel

08251/92-245
08251/92-363

Aufgabenbereiche

  • ÖPNV
  • Radverkehrskonzept
  • Begleitung der Themen zum Schienenpersonennahverkehr
  • Erstellung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzepts für den Landkreis Aichach-Friedberg
  • Umsetzung des Mobilitätskonzepts für den Landkreis mit Öffentlichkeitsarbeit
    • Sinnvolle Verknüpfung der Verkehrsträger
    • Umsetzung der Elektromobilitätsstrategie
    • Koordination des Betrieblichen Mobilitätsmanagements
    • Ausbau der Sharing-Angebote für E-Autos und E-Bikes
    • Vermeidung von Verkehren
    • Verkehr bezogen auf die demographische Entwicklung
    • Individuelle Mobilität (z. B. Barrierefreiheit)
    • Zweck der Mobilität (z. B. Schule, Arbeit, Freizeit)
  • Themen der amtsinternen Mobilität
 

Wie komme ich im Landkreis von A nach B? Der Landkreis bietet eine ideale Verkehrsanbindung, der öffentliche Nahverkehr ist gut organisiert.

 

Ein Standort mit idealer Verkehrsanbindung und hoher Lebensqualität

Die zentrale Lage zwischen München, Augsburg und Ingolstadt zeichnet den Landkreis Aichach-Friedberg aus. Nicht nur die zahlreichen international tätigen Betriebe und nationalen Marktführer am Standort profitieren von der sehr guten Anbindung an München und Augsburg über die Autobahn A 8. Über die Bundesstraße B 300 und B 2 ist das Gebiet auch in der Fläche hervorragend erschlossen. Dazu kommen sehr gute Bahnverbindungen auf den Achsen Augsburg-Friedberg-Aichach-Ingolstadt sowie Augsburg-Kissing-Mering-München.

 

Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Aichach-Friedberg – AVV-Regionalbusverkehr

Der Öffentliche Personennahverkehr unseres Landkreises ist im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) organisiert. Die Fahrt mit Bussen und Bahnen im AVV-Gebiet ist einfach, komfortabel und günstig. Es können alle öffentlichen Verkehrsmittel (AVV-Regionalbusse, Regionalzüge der Deutschen Bahn (DB) und Bayerischen Regiobahn (BRB), Stadtbusse und Straßenbahnen der swa/avg) zum selben Tarif genutzt werden, unabhängig vom jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Hier finden Sie die elektronische Fahrplanauskunft.

 

Wichtige Verbindungen im Landkreis

Mit der Regionalzuglinie RB13 erreichen Sie Ingolstadt und Augsburg mit Anschluss an den Stadtverkehr sowie zu weiteren Regionalzug- und -buslinien. Die Regionalzuglinien RE9, RB86, RE8 und RB87 ab Augsburg Hauptbahnhof nach Mering und weiter außerhalb des AVV-Gebiets nach München ermöglicht Pendlern die direkte Anbindung in die Landeshauptstadt. Die Regionalzuglinie RB67 ab Augsburg-Oberhausen nach Schmiechen und weiter nach Weilheim/Schongau ist eine weitere wichtige Verbindung innerhalb des AVV-Gebiets im Landkreis Aichach-Friedberg.

 

MVV-Linien im Landkreis Aichach-Friedberg

Seit dem 13.12.2020 besteht im Landkreis Aichach-Friedberg die Expressbuslinie X 732 des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) zwischen Dasing über Adelzhausen nach München-Pasing. Der Fahrplan sieht Montag bis Freitag einen Stundentakt und am Wochenende mindestens einen Zweistundentakt in jede Richtung vor. Er ist auf die Zugankünfte der Paartalbahn aus Richtung Ingolstadt/Aichach bzw. Augsburg abgestimmt. In den neuen Doppelstock-Linienbussen gilt ausschließlich der MVV-Tarif. 

Zudem gibt es seit 16.12.2024 die MVV-Regionalbuslinie 704 die Aichach mit dem Markt Altomünster und der Stadt Dachau verbindet. Entlang der Strecke gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf die Münchener S-Bahnlinie 2 umzusteigen, mit der man über die nördlichen Münchener Stadtteile, wie z. B. Allach, ins Zentrum der Landeshauptstadt kommen kann.

Zudem gibt es die MVV-Linie 706 von Schiltberg über Tandern, Markt Indersdorf und Dachau bis nach München-Allach, die zu ausgewählten Pendlerzeiten verkehrt.

Zur elektronischen Fahrplanauskunft des MVV mit Informationen zu Umsteigemöglichkeiten und Fahrpreisauskünften gelangen Sie hier: https://efa.mvv-muenchen.de/index.html#trip@enquiry

 

Individueller Personennahverkehr in den Gemeinden

Zum Teil bieten Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg eigene Initiativen an, die den Personennahverkehr alternativ unterstützen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde.

 

Radverkehr für Alltags- und Freizeitradler

Mit dem Radverkehrskonzept geht der Landkreis Aichach-Friedberg neue Wege: Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll erhöht werden. Radfahren fördert nicht nur die Gesundheit, es hilft auch, die Umwelt zu schonen und den Ausstoß an CO2 zu verringern.

Dafür soll die Infrastruktur für den Alltagsradverkehr besser erschlossen und ausgebaut sowie die Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr verbessert werden. Ebenso sollen die Bereiche Service (z. B. Fahrradabstellanlagen, Fahrradverleih, …) und Information (Wegweisung, Radkarte, …) betrachtet und auf die Bedürfnisse der Radfahrer abgestimmt werden.

Hier können Sie sich genauer über das Radverkehrskonzept des Landkreises informieren.

Anton Schieg

Sachgebietsleitung
08251/92-113
08251/92-372

Ulrike Schmid

Radverkehr
08251/92-4419
08251/92-372
  • Angelegenheiten der Schüler
    • Organisation der Schülerbeförderung, Fahrkarten und Erstattung von Schulwegkosten
    • Ahndung von Schulversäumnissen
    • Formulare rund um die Schülerbeförderung finden Sie hier…..

Carina Hermesdorf

Auszahlungen
08251/92-119
08251/92-180

Aufgabenbereich

  • Planung und Ausführung von Tiefbaumaßnahmen (Kreisstraßen und Geh- und Radwege) des Landkreises und Bauherrenvertretung
  • Erstellung von Ingenieurverträgen einschließlich deren Überwachung und Abrechnung
  • Betreuung von Ausgleich- und Ersatzflächen für Straßenbaumaßnahmen des Landkreises im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffs- und Ausgleichsflächenregelungen
  • Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Kreis- und Betreuungsstraßen
  • Einsatz und verwaltungsmäßige Betreuung des Bauhofes
  • Beschaffung des Fahrzeug- und Geräteparks für den Kreisbauhof
  • Straßenverzeichnisse und Brückenbücher
  • Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
  • Erstellen der Zuwendungsunterlagen für Neubaumaßnahmen nach RZStra
  • Widmung, Verfügung, Vereinbarung, Beschlüsse und Planunterlagen erstellen für Auf- und Umstufungen nach BayStrW
  • Verkehrszählungen/Befragungen durchführen
  • Gestattungsverträge/Erteilung der Sondernutzung mit Versorgungsträgern und Gemeinden
  • Beratung der Gemeinden beim Ausbau von Ortsstraßen nach ortsplanerischen Gesichtspunkten
  • Stellungnahmen zu Bauantragsverfahren an Kreisstraßen entsprechend BayBO und BayStrWG

Franz Balleis

Stellvertretender Sachgebietsleiter
08251/92-4910
08251/92-4819

Johannes Bader

08251/92-4889
08251/92-4819

Julia Völk Bauhof und Tiefbau

08251/92-4840
08251/92-4819

Linas Manciunskas

08251/92-4842
08251/92-4819

Lisa Ivenz

08251/92-4967
08251/92-4819

Paul Mühlpointner

08251/92-4843
08251/92-4819

Rebecca Lenz

08251/92-4841
08251/92-4819

Theresia Winkler

08251/92-4844
08251/92-4819

Das Landratsamt ist am Freitag geschlossen

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