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Führerscheinstelle
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ein Kfz führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis (Führerschein).
Terminvereinbarung
Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin kann online auf der Homepage des Landratsamtes vereinbart werden
FAQ Führerscheinstelle
Viele Fragen zur Arbeit der Führerscheinstelle werden hier in den FAQs der Führerscheinstelle beantwortet
Kann ich Führerscheinanträge online stellen?
Es ist möglich folgende Anträge online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkraichachfriedberg/ zu beantragen:
- Antrag internationaler Führerschein
- Begleitetes Fahren ab 17
- Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
- Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis
- Umtausch Altfahrerlaubnis
- Umtausch EU-Kartenführerschein
- Verlängerung allgemeine Fahrerlaubnis
Alternativ kann dieser Antrag weiterhin schriftlich gestellt werden.
Bis wann muss umgetauscht werden?
Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. Danach sind zuerst die grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe. Die genauen Fristen sind hier einzusehen:
Vor 1999 ausgestellte Führerscheine (Papierführerscheine)
- Geburtsdatum vor 1953 ➜ Umtausch bis 19.01.2033
- Geburtsdatum 1953 bis 1958 ➜ Umtausch bis 19.01.2022
- Geburtsdatum 1959 bis 1964 ➜ Umtausch bis 19.01.2023
- Geburtsdatum 1965 bis 1970 ➜ Umtausch bis 19.01.2024
- Geburtsdatum 1971 und jünger ➜ Umtausch bis 19.01.2025
Von 1999 bis 18.01.2013 ausgestellte Führerscheine (alte Kartenführerscheine)
- Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 ➜ Umtausch bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 ➜ Umtausch bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 ➜ Umtausch bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008 ➜ Umtausch bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009 ➜ Umtausch bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010 ➜ Umtausch bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011 ➜ Umtausch bis 19.01.2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 ➜ Umtausch bis 19.01.2033
Wie ist der Ablauf beim Online Antrag für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein (Pflichtumtausch)?
1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
2. Senden Sie Ihren alten Führerschein an die Behörde. Das entsprechende Formblatt erhalten Sie am Ende des Onlineantrages.
3. Die Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und Sie nach erfolgter Bearbeitung informieren.
4. Zeitgleich wird Ihr Auftrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
5. Der Druck Ihres Führerscheins in der Bundesdruckerei dauert ca. 4 Wochen.
6. Für die Zustellung haben Sie folgende Optionen:
a. Direkte postalische Zustellung durch die Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause.
b. Abholung bei der Behörde. Hierfür können Sie online einen Termin buchen.
Welche Dokumente benötige ich für den Umtausch?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Unterschriftsleistung
- Scan/Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Scan/Kopie des bisherigen Papierführerscheins (Altführerschein)
Bei Zusatzantrag für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Fahrerlaubnisklasse T):
- Nachweis Erfordernis Fahrerlaubnisklasse T (Land-/Forstwirtschaft)
Werde ich informiert, wenn mein Umtausch-Antrag bearbeitet wurde?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und Ihr neuer Führerschein bestellt wurde, erhalten Sie eine Kostenrechnung für die Bearbeitung Ihres Antrages. Der Führerschein wird Ihnen dann – je nachdem ob Direktversand oder Abholung vor Ort beantragt wurde – zugeschickt oder Sie werden mit einem separaten Schreiben über die Abholung informiert.
Welche Gebühren werden bei Umtausch fällig?
Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 32,82 € inklusive Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei. Bei Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde belaufen sich die Kosten auf 26,50 €. Bei der Beantragung weiterer Eintragungen oder Dienstleistungen fallen weitere Kosten an.
Was passiert mit meinem alten Papierführerschein?
Ihr alter Führerschein wird regulär entwertet und vernichtet. Auf Wunsch kann der alte Führerschein jedoch auch entwertet und wieder ausgehändigt werden.
Bleiben meine Fahrberechtigungen erhalten?
Ja – an der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Die alten Fahrberechtigungen werden lediglich in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
Wie erhalte ich eine Karteikartenabschrift?
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre Führerscheindaten. Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aichach-Friedberg wohnhaft sind, kann es erforderlich sein, dass Sie diese bei der Beantragung des Pflichtumtausches bei der jetzt für Sie zuständigen Behörde vorlegen müssen.
Die Karteikartenabschrift können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Pietschmann unter folgender Email-Adresse beantragen: heike.pietschmann@lra-aic-fdb.de
Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:
- Familienname
- frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
- Vorname (alle Vornamen angeben)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Aktuelle Adresse
- Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde falls die Karteikartenabschrift direkt an die Behörde geschickt werden soll
Die Karteikartenabschrift wird dann kostenfrei per Post zugestellt.
Meine Fahrerlaubnis der Klassen C (Lkw) und D (Bus) sind abgelaufen, wie kann ich diese verlängern lassen?
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
- Personalausweis/Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstel-lung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
- Personalausweis/Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten über die Durchführung eines psychologischen Testverfahrens eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) (ab Vollendung des 50. Lebensjahrs)
- behördliches Führungszeugnis, welches an das Landratsamt Aichach-Friedberg adressiert ist (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Wo kann ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung kann über Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt in der Führerscheinstelle erfolgen.
Meine Schlüsselzahl 95 bzw. mein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist abgelaufen, wie kann ich diese(n) verlängern lassen?
Seit dem 23.05.2021 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintra-gung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
Sie benötigen folgende Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- 5 Bescheinigungen über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (entweder in Papierform oder hinterlegt im Berufskraft-fahrerqualifikationsregister)
Wie lange sind die aktuellen Bearbeitungszeiten?
➜ Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis: bis zu 6 Wochen
➜ Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins (Pflichtumtausch): bis zu 3 Monate
➜ Antrag auf Verlängerung/Ersatz/FQN/FGB: bis zu 6 Wochen
➜ Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: mindestens 6 Wochen
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Bearbeitungszeiten nur die ungefähre Dauer darstellen und es zu Abweichungen kommen kann. Zudem kann die Bearbeitungszeit nur bei vollständig eingereichten Unterlagen eingehalten werden.
Werde ich informiert, wenn mein Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis bearbeitet wurde?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und der Prüfauftrag an die Prüfstelle versendet wurde, informieren wir Sie hierüber in einem Schreiben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch eine Kostenrechnung für die Bearbeitung Ihres Antrages.
Wann ist eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle möglich?
Falls Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Ihren Termin können Sie bequem hier online buchen
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
Kann die Antragstellung oder die Führerscheinabholung auch eine bevollmächtigte Person übernehmen?
Die Antragstellung muss in der Regel persönlich erfolgen, da u. a. die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird.
Die Führerscheinabholung kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern diese eine Vollmacht (hierfür gibt es keine spezielle Vorlage) vorlegen und sich mit eigenem Ausweis identifizieren kann sowie alle erforderlichen Unterlagen (z. B. alter Führerschein, Prüfbescheinigung etc.) vorliegen.
Wie lange darf ich mit der BF17-Prüfbescheinigung fahren?
Sie dürfen auch noch 3 Monate nach Ihrem 18 Geburtstag im Inland weiterhin Kraftfahrzeuge führen. Ab Ihrem 18. Geburtstag dann auch ohne Begleitpersonen.
Ich benötige einen Internationalen Führerschein, wie kann ich diesen erhalten?
Bei Fahrten außerhalb der EU ist oftmals neben dem deutschen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- nationaler EU-Kartenführerschein
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Wie kann ich den Antrag stellen?
Wie kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie schriftlich in der Führerscheinstelle stellen oder den Antrag unter https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2021/05/antrag_international.pdf selbst ausfüllen und per Post an die Führerscheinstelle senden.
Wie ist der Ablauf?
Der Internationale Führerschein wird termingerecht vor Reisebeginn ausgestellt und mit Kostenrechnung zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Welche Gebühren werden fällig?
Die Gebühren belaufen sich auf 16,00 €.
Achtung: Falls Sie noch im Besitz eines grauen oder rosaroten Führerscheins sind, müssen Sie diesen Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Wie ist der Ablauf beim Online Antrag für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins?
1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
2. Senden Sie ein biometrisches Lichtbild an die Behörde. Das entsprechende Formblatt erhalten Sie am Ende des Onlineantrages.
3. Die Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und Sie nach erfolgter Bearbeitung informieren.
4. Für die Zustellung haben Sie folgende Optionen:
a. Direkte postalische Zustellung durch die Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause.
b. Abholung bei der Behörde. Hierfür können Sie online einen Termin buchen.
Online-Führerscheinanträge
Es ist möglich folgende Anträge online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkraichachfriedberg/ zu stellen:
- Antrag internationaler Führerschein
- Begleitetes Fahren ab 17
- Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
- Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis
- Umtausch Altfahrerlaubnis
- Umtausch EU-Kartenführerschein
- Verlängerung allgemeine Fahrerlaubnis
Pflichtumtausch von Führerscheinen
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle bis 18. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine in einen auf 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Bis wann muss umgetauscht werden?
Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. Danach sind zuerst die grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe. Die genauen Fristen sind hier einzusehen: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/fe_klassen_inhalt.html
Ausstellung einer Karteikartenabschrift
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre Führerscheindaten. Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aichach-Friedberg wohnhaft sind, kann es erforderlich sein, dass Sie diese bei der Beantragung des Pflichtumtausches bei der jetzt für Sie zuständigen Behörde vorlegen müssen. Die Karteikartenabschrift können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Pietschmann unter folgender Email-Adresse beantragen: heike.pietschmann@lra-aic-fdb.de . Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:
- Familienname
- frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
- Vorname (alle Vornamen angeben)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Aktuelle Adresse
- Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde falls die Karteikartenabschrift direkt an die Behörde geschickt werden soll
Die Karteikartenabschrift wird dann kostenfrei per Post zugestellt.
Führerschein 2013
Seit dem 19. Januar 2013 gilt ein grundlegend neues Führerscheinrecht. Völlig neu ist die Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre. Alle Führerscheindokumente, die nach diesem Termin in der Bundesdruckerei hergestellt werden, müssen künftig alle 15 Jahre erneuert werden.
Biometrische Fotos für den Führerschein
Auch für den Führerschein wurden biometrische Fotos verpflichtend eingeführt. Seit Oktober 2008 können nur noch Führerscheinanträge bearbeitet werden, wenn ein biometrisches Foto beiliegt. Dies gilt auch für Anträge auf Internationale Führerscheine.
Formulare und Informationen
Infobriefe und Formulare rund um die Führerscheinstelle finden Sie hier…..
Welche Unterlagen brauche ich
für meinen Besuch in der Führerscheinstelle? Diese Informationen finden sie hier…..
EU – Führerschein
Umtausch bzw. Umstellung alter Führerscheine in EU – Kartenführerscheine
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Führerschein
- Lichtbild
Den Antrag stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt, Führerscheinstelle.
Gebühr: 24,00 €
Hinweis: Im Rahmen der Beantragung des EU-Führerscheins findet im Regelfall keine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen statt. Lediglich wenn im Zuge des Umtauschs die Eintragung der Fahrerlaubnisklasse CE 79 gewünscht wird, ist eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV sowie eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV vorzulegen.
Ersatzführerschein
Bei Verlust, Diebstahl, Abnutzung oder Berichtigung ist ein Ersatzführerschein erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Lichtbild
- amtliche Bescheinigung der ausstellenden Behörde (Karteikartenabschrift), falls der letzte Führerschein nicht durch das Landratsamt Aichach-Friedberg ausgestellt wurde.
Den Antrag stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt, Führerscheinstelle. In besonderen Einzelfällen können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühr bei Verlust: 34,30 €
Gebühr bei Berichtigung: 31,00 €
Internationaler Führerschein
Bei Fahrten außerhalb der EU, ist oftmals neben dem deutschen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Ihren nationalen EU-Kartenführerschein
- 1 Passfoto
Den Antrag können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, der Zulassungsstelle in Friedberg oder der Führerscheinstelle in Aichach stellen.
Falls Sie den Antrag nicht in Aichach stellen, wird Ihnen der Internationale Führerschein per Post zugestellt.
Bearbeitungsdauer:
Seit dem 01.09.2002 können internationale Führerscheine nur noch auf der Grundlage eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Sofern dieser noch nicht vorliegt, müssen beide Antragsverfahren parallel laufen.
Falls Sie also noch im Besitz eines grauen oder rosaroten Führerscheins sind, müssen Sie ca. vier Wochen Bearbeitungszeit einkalkulieren, da dieser Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.
Sie haben jedoch die Möglichkeit das Umtauschverfahren zu beschleunigen, wenn Sie eine Expressbearbeitung (Mehrkosten 22,– €) beantragen. Beim Expressverfahren beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 Tage.
Der Internationale Führerschein wird immer termingerecht vor Reisebeginn ausgestellt und mit Kostenrechnung zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Gebühr: 16,00 €
Weitere Informationen zum EU – Führerschein finden Sie unter
Mitarbeiter - Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung und Umtausch
Die Bearbeitung der Führerscheinanträge ist nach Familiennamen auf die Mitarbeiter verteilt. Wenden Sie sich bitte an den für Ihren Nachnamen zuständigen Mitarbeiter!
Eva-Maria Müller
Hedwig Deißer
Heike Pietschmann
Lea Bayer
Martha Sitzmann
Michaela Metzger
Mitarbeiter - Punkte
Punkte nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem:
Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem und dem Fahreignungsregister (FAER) finden Sie hier:
Sandra Schwangler
Mitarbeiter - Wiedererteilung und Überprüfung der Fahreigung
Beate Arzberger
Marleen Mittring
Monika Straßer
Sandra Schwangler
Stephanie Stangl
Marleen Mittring
Kfz-Zulassung
Sie möchten
- einen Neuwagen zulassen oder
- sind im Besitz eines Oldtimers, für den Sie ein entsprechendes Kennzeichen benötigen?
- Sie wollen vorübergehend Ihr Fahrzeug stilllegen?
Dann sind Sie hier genau richtig. Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen am PC wahrzunehmen.
Weitere Informationen und Links rund um die Zulassungsstellen
- Öffnungszeiten
- Zulassungsstelle in Aichach
- Zulassungsstelle in Friedberg
- Zulassung Online
- Informationen
- Formulare
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens, ist es uns leider nicht immer möglich Ihren Anruf entgegen zu nehmen.
Sie können uns gerne allgemeine Fragen oder Rückrufwünsche per E-Mail mitteilen.
Zulassungsstelle in Aichach
im Landratsamt in Aichach
Münchener Str. 9
86551 Aichach
Parkplatz vor dem Hause
Zugang: Haupteingang, Münchener Straße
Warteraum vor Zimmer 73
Telefonnummer Zulassungsstelle Aichach: tel:08251/92-222
Informationen der Zulassungsstelle
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Sie können uns gerne allgemeine Fragen oder Rückrufwünsche per eMail mitteilen.
zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de
Annemarie Krug
Birgit Lorenz
Gabriele Moser
Ines Späth
Muersel Franke
Ulrike Naber
Ute Spindler
Zulassungsstelle in Friedberg
Ludwigstr. 39,
86316 Friedberg
Parken: Tiefgarage Ost
Zugang: Über die Tiefgarage Ost (Aufzug)
oder neben der Buchhandlung
1. Obergeschoss
Telefonnummer Zulassungsstelle Friedberg 08251/92-451
Informationen der Zulassungsstelle
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens, ist es uns leider nicht immer möglich Ihren Anruf entgegen zu nehmen.
Sie können uns gerne allgemeine Fragen oder Rückrufwünsche per eMail mitteilen.
Alexandra Lilla
Alina Johne
Birgit Lorenz
Claudia Bahro
Manuela Rieger
Martina Meisl
Nicole Rückert
Sabine Maier
Informationen der Zulassungsstelle
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Besuch in der Zulassungsstelle
Kontaktdaten der Zulassungsstelle
Zulassungsstelle Aichach
Münchener Str. 9
86551 Aichach
zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de
08251 92 222
Zulassungsstelle Friedberg
Ludwigstr. 39
86316 Friedberg
zulassungsbehoerde.friedberg@lra-aic-fdb.de
08251 92 451
Öffnungszeiten
Das Landratsamt hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag: 07:30 – 12:30 Uhr; 14:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
- Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
- Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr; 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie in unseren Zulassungsstellen Aichach und Friedberg den Annahmeschluss:
Eine Terminvereinbarung ist NICHT notwendig.
- vormittags um 12:00 Uhr,
- Montagnachmittag um 15:30 Uhr,
- Donnerstagnachmittag um 17:30 Uhr
Für die Führerscheinstelle ist eine Terminvereinbarung notwendig, das geht schnell und einfach hier https://t1p.de/ymr4o
Bereiche Bauordnung, Bauleitplanung, Denkmalschutz und Technische Bauordnung
Die Öffnungszeiten des Bauamts bis auf Weiteres:
Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
Für einen Gesprächstermin vor Ort im Landratsamt empfiehlt das Landratsamt dringend, diesen vorher telefonisch zu vereinbaren. Das Landratsamt bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.
Adressen- und Namensänderung
Ihr Name hat sich geändert:
dies muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Gebühr: ab 12,00 €
Adressenänderung
Sie sind innerhalb des Landkreises Aichach-Friedberg umgezogen, diese Änderung muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- geänderter Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Gebühr: ab 12,00 €
Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrfahrzeuge
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- gegebenenfalls Kennzeichenschilder (wenn zugelassen)
- gegebenenfalls Vollmacht (pdf)
- Das Fahrzeug ist uns vorzuführen
- seit 01.07.2010 ist auch für Ausfuhrkennzeichen ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/ der Halterin bei einem Geldinstitut erforderlich. Hinweis: bei Konto im Ausland ist zwingend die BIC erforderlich
Gebühr: ab 32,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Außerbetriebsetzung
eines Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- bei PKW: evtl. Verwertungsnachweis
Gebühr: 16,80 €
Reservierung als Verbleibskennzeichen
für Kfz mit AIC- oder FDB-Kennzeichen möglich
Dauer: 1 Jahr Gebühr: 2,60 €
Erneuerung der Plaketten/ Kennzeichenschilder
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- Kennzeichenschilder (neu und alt)
HINWEIS:
- wenn altes zu erneuerndes Kennzeichenschild noch ohne EURO-Kennung
- auswärtiges Kennzeichen nach „Umschreibung ohne Halterwechsel“
dann ist immer der komplette Schildersatz zur Erneuerung vorzulegen
Gebühren:
Grundgebühr für Abstempelung 3,20 €
HU-Plakette 0,50 € pro Plakette
Landkreisplakette 1,20 € pro Plakette
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II /Fahrzeugbrief
- Personalausweis / Pass
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
- falls vorhanden: Diebstahlsmeldung der Polizei
Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / des Fahrzeugscheines ist vom Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle persönlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen.
Gebühr:
Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I: ab 42,40 €
Händlerschalter
Service für Zulassungsdienste, Händler und Agenturen
Ihnen und uns liegt viel daran, Wartezeiten bei Zulassungen kurz zu halten. Unterschiedliche organisatorische Abläufe zur Erledigung der Arbeiten für unsere „Großkunden“ und die anderen „Kunden“ bringen uns diesem Ziel näher.
Als Fahrzeughändler/in oder Versicherungsagent/in können Sie die Vorteile unseres „Händlerschalters“ nutzen: Sie geben Ihre Anträge morgens bei uns ohne Wartezeiten ab und nehmen die fertiggestellten Arbeiten später ebenfalls ohne die üblichen Wartezeiten wieder mit. Wir freuen uns über Ihr Interesse daran und möchten Ihnen dazu einige Details aufzeigen:
1. Zuteilung einer Kennzeichenserie
Ihre Nutzung unseres „Händlerschalters“ setzt voraus, dass Sie die jeweiligen Kennzeichen schon in Ihren Antragsunterlagen vermerken. Wir teilen Ihnen dafür vorweg eine Kennzeichenserie zu, aus der Sie für die jeweilige Zulassung auswählen können. Sie ist zahlenmäßig beschränkt auf die voraussichtlich im nächsten halben Jahr für Ihren Betrieb nötigen Kennzeichen und gilt für diesen Zeitraum. Die Vorwegzuteilung der Kennzeichen können Sie rechtzeitig vor Bedarf am „Ausgabeschalter“, Zimmer 026, beantragen. Dafür sind – wie bei allen anderen Zulassungsstellen – je Kennzeichen € 2,60 für die Reservierung zu berechnen. Vor erneuter Zuteilung einer Kennzeichenserie benötigen wir die ausgefüllte Liste mit den ausgegebenen Kennzeichen zurück.
2. Ihre Vorbereitung der Zulassungsanträge
Die jeweils nötigen Unterlagen sind auf unserer Flyer „Welche Unterlagen benötige ich“zusammengefaßt. Ein reibungsloser Ablauf und eine vollständige Bearbeitung sind nur dann gewährleistet, wenn Sie diese Hinweise vollständig und sorgfältig beachten. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die aus der Serie ausgewählten Kennzeichen in die jeweilige Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) und auf der Vollmacht einzutragen und anzugeben, ob eine saisonale Zulassung gewünscht wird.
Organisatorische Vorgaben lassen es nicht zu, Ihre Antragsunterlagen bei der Ablieferung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. So weit uns die Bearbeitung aus derartigen Gründen nicht möglich ist, können wir die gewünschten Arbeiten nach Ihren Ergänzungen erst am nächsten Arbeitstag abschließen.
3. Abgabe Ihrer Anträge
Ihre Unterlagen nehmen wir jeweils
- von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 10.00 Uhr
ohne vorherige Anmeldung am „Ausgabeschalter“, Zimmer 026, entgegen. Wir empfehlen Ihnen, die Zeit zwischen 7.30 und 9.00 Uhr zu wählen, in der wir erfahrungsgemäß nicht so stark frequentiert werden.
4. Abholung der Fahrzeugpapiere
Zur Abholung Ihrer Unterlagen und Abstempelung der mitgebrachten Kennzeichenschilder sind wir am „Ausgabeschalter“ am
- Montag und Donnerstag von 14.00 bis 14.30 Uhr
- Dienstag, Mittwoch und Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr
für Sie da. Zur gleichen Zeit können Sie die festgesetzten Gebühren in unserer Kasse mit EC-Karte bzw. am Gebührenautomaten bar einzahlen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr – Annahmeschluß 11.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr – Annahmeschluß 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr – Annahmeschluß 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 08251/92-222
Fax: 08251/92-3985
zulassungsbehoerde.aichach@lra-aic-fdb.de
Fahrzeugbriefverlust/-diebstahl
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
Beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes ist vom Fahrzeughalter in der Zulassungsstelle persönlich eine Versicherung an Eides Statt abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt vorzulegen. Das Ersatzdokument wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgefertigt.
Gebühr:
Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II: ab 59,60 €
Datenblatt: 10,50 €
Import Zulassung
Import eines fabrikneuen Fahrzeuges aus der EU
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Ggfs. ausländisches Ursprungszeugnis
- Kaufvertrag / Rechnung im Original
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Umsatzsteuererklärung
- eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung)
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
Gebühr:
ab 43,40 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Hinweise:
Die Vorführung des Neufahrzeuges ist erforderlich.
Die Umsatzsteuererklärung wird für Neufahrzeuge ab 48 ccm, 7,8 KW benötigt.
Kurzzeitkennzeichen
Verwendungszweck: Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/Pass
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeit-Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief mit entwerteter Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
- ggf. Vollmacht (pdf)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung bis zum Ablauf der Zuteilung.
Haben Sie keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung oder Betriebserlaubnis informieren Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle über Möglichkeit für Fahrt zur Erlangung der Nachweise.
Gebühr: 13,10 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Hinweise
Das Kurzzeitkennzeichen ist max. 5 Tage gültig und muss nach Ablauf nicht zurückgegeben werden.
Seit dem 01.04.15 werden Kurzzeitkennzeichen von der örtlich zuständigen Zulassungsstelle an den Antragsteller ausgegeben oder der Standort des Fahrzeuges muss hier sein (Nachweis mit Kaufvertrag und bisherigen Fahrzeugpapieren).
Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II / deutscher Fahrzeugbrief liegt vor.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- COC oder Datenbestätigung
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Oldtimerkennzeichen - historisch
H – Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Ggfs. bisherige Kennzeichenschilder
- Ggfs. elektronische Versicherungsbestätigung ( bei stillgelegten Kfz und bei Kfz mit Saisonkennzeichen)
- Oldtimer – Gutachten gem. § 23 StVZO mit Prüfbericht
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Ein Oldtimerkennzeichen kann erst 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden. Aus Platzgründen könnte ein Wechsel der Erkennungsnummer nötig sein.
Seit 01.10.2017 auch in Kombination mit Saison möglich.
Das Gutachten gem. § 23 StVZO erhalten Sie nach Vorführung bei einem anerkannten Sachverständigen. Die Kfz-Steuer beträgt für ein Fahrzeug mit Oldtimer-Kennzeichen pauschal ca. 192,00 € und für Kräder ca. 46,00 €.
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Oldtimerkennzeichen - rot
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
Verwendungszweck:
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahren zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Antrag
- Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
- elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- falls kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, Kaufverträge für den Eigentumsnachweis und die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über folgende technische Daten
- Fahrzeugart
- Hersteller
- Typ
- Fahrzeug-Ident-Nr.
- Hubraum (nur bei Krafträdern)
- Baujahr
- Achslast (nur bei LKW)
- zulässiges Gesamtgewicht
- falls kein Fahrzeugbrief vorhanden ist, Kaufverträge für den Eigentumsnachweis und die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen über folgende technische Daten
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer mit Prüfbericht
Gebühr:
ab 153,20 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
10,20 € zusätzlich für jeden weiteren Fahrzeugschein bei nachträglicher Aufnahme
Rotes Kennzeichen Händler
Rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Händler)
Verwendungszweck:
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Antrag
- Führungszeugnis, den Antrag erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde
- elektronische Versicherungsbestätigung, speziell für das rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Stellplatznachweis, Nachweis über Kfz-Stellplätze, die sich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden dürfen.
- Ggfs. Vollmacht
Gebühr:
ab 153,20 €
(zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Saisonkennzeichen
sind grundsätzlich
- bei allen Zulassungsvorgängen möglich
- Unterlagen wie bei den jeweiligen Vorgängen genannt
- elektronische Versicherungsbestätigung mit Eintrag der Saison – Gültigkeit
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Technische Änderung
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Gutachten des Sachverständigen mit Prüfbericht
- bei Wechsel der Fahrzeugart eine elektronische Versicherungsbestätigung
Gebühr:
ab 12,- €
Umkennzeichnung
Umkennzeichnung der AIC – Nummern bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
- Ggfs. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichen
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Gebühr:
ab 30,00 € (zzgl. Kosten für die Schilderherstellung)
Umschreibung
eines Fahrzeugs mit und ohne Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (= Prüfberichte im Original)
- Stilllegungsbescheinigung falls vor dem 01.10.2005 abgemeldet
- bisherige Kennzeichenschilder bei Kennzeichenwechsel, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- Ggfs. Zulassung auf Firma (pdf)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gebühr:
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks:
– Halter und Kennzeichenwechsel ab 26,20 €
– Halterwechsel und Kennzeichenbeibehalt ab 24,20
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirks:
– mit Kennzeichenwechsel ab 27,60 €
– mit Kennzeichenbeibehalt ab 24,20 €
Verkauf
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie Kaufvertrag oder
- Veräußerungsanzeige (pdf)
Gem. §15 Abs. 5 FZV ist der Verkauf eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Gebühr:
keine
Wiederzulassung
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter nach Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Pass
- entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebescheinigung (falls vor dem 01.10.2005 abgemeldet)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- AIC- / FDB – Kennzeichen (wenn reserviert und Eurokennzeichen)
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gebühr:
ab 23,00 €
Zulassung auf Firmen
Zulassung auf juristische Personen z.B. GmbH, OHG, AG, e.V. etc.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Handelsregisterauszug bzw.
- Vereinsregister
- evtl. Gewerbeanmeldung
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Zulassung auf eine GbR
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern
- Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll
- Ggfs. Vollmacht (pdf)
Weitere Infos auf unserem Merkblatt Zulassung auf Firma
Zulassung auf Einzelpersonenfirma
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen ist eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Straßenverkehr
Hauptaufgaben des Bereichs Straßenverkehr sind verkehrsregelnde, verkehrslenkende und verkehrssichernde Maßnahmen zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer zu treffen. Dies betrifft unter anderem, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen sind.
Hinweis:
Bei Fragen zur Zulassung von Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Zulassungswesens
Aufgabengebiete:
- Genehmigung und Sicherung von Veranstaltungen und Baustellen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
- Erteilung von Einzel- und Dauererlaubnissen und -genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte.
- Erteilung von Erlaubnissen und Lizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsangelegenheiten (allgemein) nach den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO). Erlass verkehrsrechtlicher Daueranordnungen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
- Taxi- und Mietwagenkonzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Anita Wenhardt
Birgit Jaksche
Hannelore Karadag
Heinz Geiling
Email schreiben
Josef Lutterschmid
Tamara Zimpel
Mobilität, ÖPNV
Aufgabenbereiche
- ÖPNV
- Radverkehrskonzept
- Begleitung der Themen zum Schienenpersonennahverkehr
- Erstellung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzepts für den Landkreis Aichach-Friedberg
- Umsetzung des Mobilitätskonzepts für den Landkreis mit Öffentlichkeitsarbeit
- Sinnvolle Verknüpfung der Verkehrsträger
- Umsetzung der Elektromobilitätsstrategie
- Koordination des Betrieblichen Mobilitätsmanagements
- Ausbau der Sharing-Angebote für E-Autos und E-Bikes
- Vermeidung von Verkehren
- Verkehr bezogen auf die demographische Entwicklung
- Individuelle Mobilität (z. B. Barrierefreiheit)
- Zweck der Mobilität (z. B. Schule, Arbeit, Freizeit)
- Themen der amtsinternen Mobilität
Von A nach B
Wie komme ich im Landkreis von A nach B? Der Landkreis bietet eine ideale Verkehrsanbindung, der öffentliche Nahverkehr ist gut organisiert.
Ein Standort mit idealer Verkehrsanbindung und hoher Lebensqualität
Die zentrale Lage zwischen München, Augsburg und Ingolstadt zeichnet den Landkreis Aichach-Friedberg aus. Nicht nur die zahlreichen international tätigen Betriebe und nationalen Marktführer am Standort profitieren von der sehr guten Anbindung an München und Augsburg über die Autobahn A 8. Über die Bundesstraße B 300 und B 2 ist das Gebiet auch in der Fläche hervorragend erschlossen. Dazu kommen sehr gute Bahnverbindungen auf den Achsen Augsburg-Friedberg-Aichach-Ingolstadt sowie Augsburg-Kissing-Mering-München.
Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Aichach-Friedberg – AVV-Regionalbusverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr unseres Landkreises ist im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) organisiert. Die Fahrt mit Bussen und Bahnen im AVV-Gebiet ist einfach, komfortabel und günstig. Es können alle öffentlichen Verkehrsmittel (AVV-Regionalbusse, Regionalzüge der Deutschen Bahn (DB) und Bayerischen Regiobahn (BRB), Stadtbusse und Straßenbahnen der swa/avg) zum selben Tarif genutzt werden, unabhängig vom jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Wichtige Verbindungen im Landkreis
Mit der Regionalzuglinie RB13 erreichen Sie Ingolstadt und Augsburg mit Anschluss an den Stadtverkehr sowie zu weiteren Regionalzug- und -buslinien. Die Regionalzuglinien RE9, RB86, RE8 und RB87 ab Augsburg Hauptbahnhof nach Mering und weiter außerhalb des AVV-Gebiets nach München ermöglicht Pendlern die direkte Anbindung in die Landeshauptstadt. Die Regionalzuglinie RB67 ab Augsburg-Oberhausen nach Schmiechen und weiter nach Weilheim/Schongau ist eine weitere wichtige Verbindung innerhalb des AVV-Gebiets im Landkreis Aichach-Friedberg.
MVV-Linien im Landkreis Aichach-Friedberg
Seit dem 13.12.2020 besteht im Landkreis Aichach-Friedberg die Expressbuslinie X 732 des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) zwischen Dasing über Adelzhausen nach München-Pasing. Der Fahrplan sieht Montag bis Freitag einen Stundentakt und am Wochenende mindestens einen Zweistundentakt in jede Richtung vor. Er ist auf die Zugankünfte der Paartalbahn aus Richtung Ingolstadt/Aichach bzw. Augsburg abgestimmt. In den neuen Doppelstock-Linienbussen gilt ausschließlich der MVV-Tarif.
Zudem gibt es seit 16.12.2024 die MVV-Regionalbuslinie 704 die Aichach mit dem Markt Altomünster und der Stadt Dachau verbindet. Entlang der Strecke gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf die Münchener S-Bahnlinie 2 umzusteigen, mit der man über die nördlichen Münchener Stadtteile, wie z. B. Allach, ins Zentrum der Landeshauptstadt kommen kann.
Zudem gibt es die MVV-Linie 706 von Schiltberg über Tandern, Markt Indersdorf und Dachau bis nach München-Allach, die zu ausgewählten Pendlerzeiten verkehrt.
Zur elektronischen Fahrplanauskunft des MVV mit Informationen zu Umsteigemöglichkeiten und Fahrpreisauskünften gelangen Sie hier: https://efa.mvv-muenchen.de/index.html#trip@enquiry
Individueller Personennahverkehr in den Gemeinden
Zum Teil bieten Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg eigene Initiativen an, die den Personennahverkehr alternativ unterstützen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde.
Radverkehr für Alltags- und Freizeitradler
Mit dem Radverkehrskonzept geht der Landkreis Aichach-Friedberg neue Wege: Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll erhöht werden. Radfahren fördert nicht nur die Gesundheit, es hilft auch, die Umwelt zu schonen und den Ausstoß an CO2 zu verringern.
Dafür soll die Infrastruktur für den Alltagsradverkehr besser erschlossen und ausgebaut sowie die Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr verbessert werden. Ebenso sollen die Bereiche Service (z. B. Fahrradabstellanlagen, Fahrradverleih, …) und Information (Wegweisung, Radkarte, …) betrachtet und auf die Bedürfnisse der Radfahrer abgestimmt werden.
Hier können Sie sich genauer über das Radverkehrskonzept des Landkreises informieren.
Anton Schieg
Ulrike Schmid
Schülerbeförderung, Erstattung von Schulwegkosten
- Angelegenheiten der Schüler
- Organisation der Schülerbeförderung, Fahrkarten und Erstattung von Schulwegkosten
- Ahndung von Schulversäumnissen
- Formulare rund um die Schülerbeförderung finden Sie hier…..
Carina Hermesdorf
Kreisstraßen
Aufgabenbereich
- Planung und Ausführung von Tiefbaumaßnahmen (Kreisstraßen und Geh- und Radwege) des Landkreises und Bauherrenvertretung
- Erstellung von Ingenieurverträgen einschließlich deren Überwachung und Abrechnung
- Betreuung von Ausgleich- und Ersatzflächen für Straßenbaumaßnahmen des Landkreises im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffs- und Ausgleichsflächenregelungen
- Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau der Kreis- und Betreuungsstraßen
- Einsatz und verwaltungsmäßige Betreuung des Bauhofes
- Beschaffung des Fahrzeug- und Geräteparks für den Kreisbauhof
- Straßenverzeichnisse und Brückenbücher
- Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
- Erstellen der Zuwendungsunterlagen für Neubaumaßnahmen nach RZStra
- Widmung, Verfügung, Vereinbarung, Beschlüsse und Planunterlagen erstellen für Auf- und Umstufungen nach BayStrW
- Verkehrszählungen/Befragungen durchführen
- Gestattungsverträge/Erteilung der Sondernutzung mit Versorgungsträgern und Gemeinden
- Beratung der Gemeinden beim Ausbau von Ortsstraßen nach ortsplanerischen Gesichtspunkten
- Stellungnahmen zu Bauantragsverfahren an Kreisstraßen entsprechend BayBO und BayStrWG
