Sie sind hier: Home » Bauen und Wohnen
Bauantrag online einreichen
Voranfrage online stellen
Angaben und Unterlagen zum Online-Bauantrag nachreichen
Bauordnung und Bauleitplanung - Ansprechpartner
Denkmalschutz
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG).
Ziel des Denkmalschutzrechtes ist der Schutz von kulturell bedeutenden, historischen Zeugnissen, sei es sichtbar als Gebäude (Baudenkmal) oder versteckt in der Erde (Bodendenkmal), und deren dauerhafter Erhalt.
Eine Übersicht über alle bekannten Denkmäler finden Sie hier.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat entsprechend die Aufgabe, das Denkmalschutzgesetz zu vollziehen, und ist Ansprechpartner in allen Fragen des Denkmalschutzrechtes (auch im Zuschussverfahren zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen).
Änderungen an Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig. Aber auch Veränderungen in der Nähe von Baudenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, wenn sich auf den Bestand oder das überlieferte Erscheinungsbild eines Baudenkmals oder eines Ensembles auswirken können. Ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig, umfasst die Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Andernfalls erteilt die untere Denkmalschutzbehörde diese Erlaubnis gesondert.
Erdarbeiten innerhalb eines Bodendenkmals oder in unmittelbarer Nähe dazu sind auch erlaubnispflichtig. Hierfür muss immer eine eigenständige „Grabungserlaubnis“ beantragt werden. Die alleinige Beantragung einer Baugenehmigung ist nicht ausreichend.
Die entsprechenden Anträge werden direkt beim Landratsamt Aichach-Friedbarg als untere Denkmalschutzbehörde eingereicht, die sie dann sowohl an die Standortgemeinde als auch an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zur Stellungnahme weiterleitet.
Die Antragsformular für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse können Sie hier herunterladen.
Agathe Mayer
Katrin Breu
Grundstücksverkehr
Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen
Irene Altmann
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Heidi Peter
Rita Reichhold
Kreisbaumeister
Aufgabenbereiche
- Durchführung von Wettbewerben für kreiseigene Baumaßnahmen
- Planungen zur Vermarktung kreiseigener Liegenschaften
- Gutachterausschuss
- Vorsitz
- Geschäftsstelle
- Grundstücksbewertung
- Führen der Kaufpreissammlung
- Städtebau/Ortsplanung – Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen und Beratungen zu städtebaulichen Planungen und Satzungen der Gemeinden des Landkreises nach dem Baugesetzbuch und zu Planungen nach dem ROG und dem BayLPIG sowie zu Städtebauförderung- und Dorferneuerungsmaßnahmen - Bauernhausprogramm des Landkreises
- Technische Betreuung der unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratung der Abteilungen 4 und 5
- Sonderaufgaben im Bereich Bauen nach Weisung des Amtsvorstandes
- Baugenehmigungen
- Stellungnahmen zu Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen (§ 31 BauGB)
- Stellungnahmen zu Bau-, Abgrabungsanträgen und Voranfragen in bauordnungs- und planungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, soweit vom Sachgebiet 40 beteiligt
- Stellungnahmen zu Genehmigung, Überwachung, Auflagenvollzug und Anordnungen bei genehmigungspflichtigen/nicht genehmigungspflichti-gen/genehmigungsfreigestellten baulichen Anlagen, soweit vom Sachgebiet 41 beteiligt
Andres Richter
Gisela Bradl
Josef Langenegger
Thomas Löffler
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Gutachterausschuss ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.
Die Gutachterausschüsse werden im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch) und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung – BayGaV (Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) hoheitlich tätig.
Mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben wird die Qualität der Gutachterausschüsse als maßgeblicher Dienstleister für die Informationsbeschaffung am Immobilienmarkt nachhaltig unterstrichen.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften und Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten (§ 193, § 194 BauGB) für unbebaute und bebaute Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sonstige Wertermittlungen.
- Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze); Sachwertfaktoren; Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor).
Der Gutachterausschuss bedient sich nach § 192 BauGB einer Geschäftsstelle, welche nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Geschäfte führt.
Sitz: Münchener Str. 9, 86551 Aichach, Räume 260 – 262
Andres Richter
Christina Vogl
Gisela Bradl
Sven Pagallies
Thomas Löffler
Daten und Berichte des Gutachterausschusses
Sven Pagallies
Hochbauverwaltung des Landkreises
Aufgabenbereich
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten landkreiseigener Liegenschaften wie z.B. Schulen und Verwaltungsgebäude
- Planung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen
- Betreuung und Projektsteuerung der Maßnahmen
- Abnahme, Kostenkontrolle und fachtechnische Prüfung
- Erstellen von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Krankenhausneu-, Krankenhausum- und Krankenhauserweiterungsbauten
Alois Bauer
Carola Ritter
Dorota Kaszuba
Kathrin Gruber
Manuel Hitzler Hochbau
Matthias Weiss
Wohnraumförderung (leer)
Eine Förderung kann erfolgen in Form von:
- zinsverbilligten Krediten
- zinslosen Darlehen
- Zuschuss für Kinder
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze,
- die technischen Fördervoraussetzungen und
- ein notwendiger prozentualer Eigenkapitalanteil
Für Menschen mit Behinderung steht darüber hinaus ein leistungsfreies Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum zur Verfügung.
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich. Eine fundierte Beratung ist nur möglich, wenn Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen über ein geplantes Bauvorhaben im Landkreis Aichach-Friedberg mitbringen.
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Beratungsgespräch einen Termin!
Tipp
www.wohnen.bayern.de Informationen der Obersten Baubehörde
http://www.bayernlabo.de/ Informationen der Bayer. Landesboden Kreditanstalt