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Medizinisches Gutachterwesen
Die Ärzte des Gesundheitsamtes untersuchen Sie bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages. Darin nennt uns der Auftraggeber die rechtliche Grundlage für die Untersuchung sowie den konkreten Untersuchungsauftrag. Die Ärzte des Gesundheitsamtes sind auch im Rahmen ihrer Gutachtertätigkeit an die Schweigepflicht gebunden, soweit nicht gesetzliche Vorgaben ihre Schweigepflicht einschränken.
Aufgabenbereich
- Untersuchung/Begutachtung bei Einstellungen nach dem Beamtenrecht
- Untersuchung für die Beihilfestelle
- Dienstunfall
- Dienstunfähigkeit
- Prüfungsunfähigkeit
- Medikamentenmitnahme in das Ausland (nach “Schengener Abkommen“, z.B. Betäubungsmittel)
- sonstige nach telefonischer Anfrage
Medikamentenmitnahme in das Ausland (nach “Schengener Abkommen“, z.B. Betäubungsmittel)
Mitnahme von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln im Reiseverkehr
Um BTM (Betäubungsmittel)-Medikamente mit ins Ausland nehmen zu dürfen, muss eine Bescheinigung vom Amtsarzt/ der Amtsärztin beglaubigt werden. Wir sind für die Beglaubigung zuständig, wenn der/die verschreibende/n Arzt/Ärztin seine/ihre Praxis im Landkreis Aichach-Friedberg hat (falls diese/r in einem anderen Zuständigkeitsbereich praktiziert, ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig).
Bitte lassen Sie das entsprechende Formular von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit dem Praxisstempel versehen.
Die Prüfung und Beglaubigung der ausgefüllten Bescheinigung können Sie im Gesundheitsamt erhalten.
Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08251 92-431 ist mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn erforderlich.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular spätestens drei Tage vor diesem Beglaubigungstermin per E-Mail (gesundheitsamt@lra-aic-fdb.de) oder Fax (08251 8197101) zu, damit es auf Richtigkeit geprüft wird.
Kosten: 10 Euro
Bitte Ausweis und Originalbescheinigung mitbringen
Untersuchungskosten
Die Kosten der Untersuchung trägt im Allgemeinen der Auftraggeber. Andernfalls weisen wir Sie auf entstehende Kosten, auch von Zusatzgutachten, hin.
Terminabsprache
Die Wartezeit bis zu einem Termin beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei Terminwünschen versuchen wir Ihnen entgegenzukommen. Bitte lassen Sie uns rechtzeitig wissen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Nach unentschuldigtem Versäumen eines Termins geben wir den Untersuchungsauftrag an den Auftraggeber zurück.
Bitte bringen Sie für alle gutachterlichen Untersuchungen Vorbefunde und Arztbriefe mit.