Bauen und Wohnen

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG).

Ziel des Denkmalschutzrechtes ist der Schutz von kulturell bedeutenden, historischen Zeugnissen, sei es sichtbar als Gebäude (Baudenkmal) oder versteckt in der Erde (Bodendenkmal), und deren dauerhafter Erhalt.

Eine Übersicht über alle bekannten Denkmäler finden Sie hier.

Die untere Denkmalschutzbehörde hat entsprechend die Aufgabe, das Denkmalschutzgesetz zu vollziehen, und ist Ansprechpartner in allen Fragen des Denkmalschutzrechtes (auch im Zuschussverfahren zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen).

Änderungen an Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig. Aber auch Veränderungen in der Nähe von Baudenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, wenn sich auf den Bestand oder das überlieferte Erscheinungsbild eines Baudenkmals oder eines Ensembles auswirken können. Ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig, umfasst die Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Andernfalls erteilt die untere Denkmalschutzbehörde diese Erlaubnis gesondert.

Erdarbeiten innerhalb eines Bodendenkmals oder in unmittelbarer Nähe dazu sind auch erlaubnispflichtig. Hierfür muss immer eine eigenständige „Grabungserlaubnis“ beantragt werden. Die alleinige Beantragung einer Baugenehmigung ist nicht ausreichend.

Die entsprechenden Anträge werden direkt beim Landratsamt Aichach-Friedbarg als untere Denkmalschutzbehörde eingereicht, die sie dann sowohl an die Standortgemeinde als auch an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zur Stellungnahme weiterleitet.

Die Antragsformular für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse können Sie hier herunterladen.

Agathe Mayer

Baudenkmäler
08251/92-233
08251/92-375

Katrin Breu

Bodendenkmäler
08251/92-2051
08251/92-375

Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen

Irene Altmann

Mitarbeiterin zur Terminvereinbarung
08251/92-328
08251/92-375

Heidi Peter

08251/92-323
08251/92-375

Rita Reichhold

08251/92-142
08251/92-375

Aufgabenbereiche

  • Durchführung von Wettbewerben für kreiseigene Baumaßnahmen
  • Planungen zur Vermarktung kreiseigener Liegenschaften
  • Gutachterausschuss
    • Vorsitz
    • Geschäftsstelle
    • Grundstücksbewertung
    • Führen der Kaufpreissammlung
  • Städtebau/Ortsplanung – Träger öffentlicher Belange
    Stellungnahmen und Beratungen zu städtebaulichen Planungen und Satzungen der Gemeinden des Landkreises nach dem Baugesetzbuch und zu Planungen nach dem ROG und dem BayLPIG sowie zu Städtebauförderung- und Dorferneuerungsmaßnahmen
  • Bauernhausprogramm des Landkreises
  • Technische Betreuung der unteren Denkmalschutzbehörde
  • Beratung der Abteilungen 4 und 5
  • Sonderaufgaben im Bereich Bauen nach Weisung des Amtsvorstandes
  • Baugenehmigungen
    • Stellungnahmen zu Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen (§ 31 BauGB)
    • Stellungnahmen zu Bau-, Abgrabungsanträgen und Voranfragen in bauordnungs- und planungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, soweit vom Sachgebiet 40 beteiligt
    • Stellungnahmen zu Genehmigung, Überwachung, Auflagenvollzug und Anordnungen bei genehmigungspflichtigen/nicht genehmigungspflichti-gen/genehmigungsfreigestellten baulichen Anlagen, soweit vom Sachgebiet 41 beteiligt

Andres Richter

Kreisbaumeister
08251/92-313
08251/92-194

Gisela Bradl

08251/92-311
08251/92-194

Josef Langenegger

Stellvertreter Kreisbaumeister
08251/92-261
08251/92-375

Thomas Löffler

08251/92-173
08251/92-194

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Gutachterausschuss ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.

Die Gutachterausschüsse werden im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch) und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung – BayGaV (Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) hoheitlich tätig.

Mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben wird die Qualität der Gutachterausschüsse als maßgeblicher Dienstleister für die Informationsbeschaffung am Immobilienmarkt nachhaltig unterstrichen.

Aufgaben des Gutachterausschusses

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften und Auskünften aus der Kaufpreissammlung
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten (§ 193§ 194 BauGB) für unbebaute und bebaute Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sonstige Wertermittlungen.
  • Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze); Sachwertfaktoren; Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor).
 
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss bedient sich nach § 192 BauGB einer Geschäftsstelle, welche nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Geschäfte führt.

Sitz: Münchener Str. 9, 86551 Aichach, Räume 260 – 262

Andres Richter

Kreisbaumeister
08251/92-313
08251/92-194

Christina Vogl

08251/92-386
08251/92-194

Gisela Bradl

08251/92-311
08251/92-194

Sven Pagallies

08251/92-3385
08251/92-194

Thomas Löffler

08251/92-173
08251/92-194

Sven Pagallies

08251/92-3385
08251/92-194

Aufgabenbereich

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten landkreiseigener Liegenschaften wie z.B. Schulen und Verwaltungsgebäude
  • Planung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen
  • Betreuung und Projektsteuerung der Maßnahmen
  • Abnahme, Kostenkontrolle und fachtechnische Prüfung
  • Erstellen von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Krankenhausneu-, Krankenhausum- und Krankenhauserweiterungsbauten

Alois Bauer

08251/92-4823
08251/92-4829

Carola Ritter

08251/92-4824
08251/92-4829

Dorota Kaszuba

Stellvertreterin Hochbau
08251/92-4827
08251/92-4829

Kathrin Gruber

08251/92-4825
08251/92-4829

Manuel Hitzler Hochbau

08251/92-4820
08251/92-4829

Matthias Weiss

08251/92-4828
08251/92-4829
Sie können bei uns staatliche Fördermittel für den Bau und den Gebraucht-Erwerb von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen beantragen.

Eine Förderung kann erfolgen in Form von:

  • zinsverbilligten Krediten
  • zinslosen Darlehen
  • Zuschuss für Kinder

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze,
  • die technischen Fördervoraussetzungen und
  • ein notwendiger prozentualer Eigenkapitalanteil

Für Menschen mit Behinderung steht darüber hinaus ein leistungsfreies Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum zur Verfügung.

Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich. Eine fundierte Beratung ist nur möglich, wenn Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen über ein geplantes Bauvorhaben im Landkreis Aichach-Friedberg mitbringen.

Bitte vereinbaren Sie für Ihr Beratungsgespräch einen Termin!

Tipp

www.wohnen.bayern.de Informationen der Obersten Baubehörde

http://www.bayernlabo.de/ Informationen der Bayer. Landesboden Kreditanstalt

Nina Schlecht

Wohnungsamt
08251/92-1503
08251/92-381

Rita Hefele-Schaffer

08251/92-332
08251/92-480-332

Silvia Baumgartner

Leistungsfreies Darlehen
08251/92-262
08251/92-381

Ansprechpartner

Steffen Steiner

Stellvertreter Bauamt; Sachbearbeiter Bauleitplanung
08251/92-325
08251/92-375

Thorsten Vogelgsang

Sachgebietsleiter Bauamt
08251/92-326
08251/92-375

Das Landratsamt ist am Freitag geschlossen

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